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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 1
Standard Anzeige wegen Warenkreditbetruges


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Hallo Zusammen,

ich habe da ein großes Problem. Und zwar habe ich Waren im Wert von 200,00 Euro bestellt. Da ich zu diesem Zeitpunkt umgezogen bin und mein Konto mit mir, ist die Lastschrift geplatzt. Dann habe ich das Geld bar eingezahlt (wegen fehlendem Konto) und jetzt nach dem Umzug finde ich den Beleg nicht mehr. Gestern stand ein Herr von der örtlichen Polizei vor der Türe und teilte mir mit, dass die Firma mich wegen Warenkreditbetruges angezeigt hat. Nun habe ich Gestern direkt das Geld nochmal online überwiesen (Konto ist ja jetzt da) und den Beleg ausgedruckt. Morgen früh habe ich den Termin bei der Polizei.

Nun kommt das Problem: Gerade letzten Jahres wurde ich (unter anderem auch wegen sowas) zur Bewährung verurteilt. Was kann jetzt passieren? Bezahlt habe ich jetzt zweimal und einmal kann ich es sogar nachweisen.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 13:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anzeige wegen Warenkreditbetruges

Die Antwort ist relativ einfach: Wenn du deswegen nochmal verurteilt wirst, dürfte sich die Bewährung erledigt haben.

Allerdings werden ganz normale Ermittlungen geführt, aber wenn du irgendwie nachweisen könntest, dass du bezahlt hast (z.B. Kontonummer angeben, dann kann dort geprüft werden, ob eingezahlt wurde), wird das Verfahren bestimmt eingestellt.

Wobei ich persönlich die zweite Zahlung schon als kritisch einschätze, denn wer bezahlt schon zweimal? Wenn man Recht hat, wird man das auch zu verteidigen wissen. Also als Ermittler würde (auch in bezug auf die Vorgeschichte) ich an dem Wahrheitsgehalt der Geschichte mit der Bezahlung stark zweifeln und die "Beweise" ganz genau prüfen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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