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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Folgendes Problem eines Kunden. Nehmen wir an die Domain www.merzedes.de ist noch nicht bei der Denic registriert und jemand hat sie sich registriert. Nun betreibt er eine Webseite wo er unter anderem auch sagen wir, Veranstaltungen durchführt. Das hat der eigentliche Eigentümer von diesem Betrieb nun mitbekommen. Dem jetzigen Webseiten Betreiber wurde untersagt weiter diese Veranstaltungen anzubieten und er hat diese dann auch von der Webseite entfernt und gleichzeitig dies auf seiner Webseite veröffentlicht. Nun besteht aber die Webseite weiterhin. Halt nur unter fremder Führung was den Besitzer auch noch stört und verhindern möchte. Die bestehende Website soll sozusagen komplett verschwinden. Er möchte auch die Domain die gerade benutzt wird, mit übernehmen. Geht sowas rein rechtlich? Also ich denke es ist ne Grauzone oder was meint ihr? Gr |
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Also die Frage ist irgendwie seltsam ... Und eine Grauzone ist das definitiv nicht. Es könnten Ansprüche bestehen, es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen (Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Urheberrechte ...). Und auf der Basis kann immer beurteilt werden, ob irgendwelche Ansprüche gegen die Domain bestehen oder nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Dort wird zB. zurzeit noch die Geschichte des Schwimmbades, Fotos etc. angeboten. Lirum Larum, der Besitzer möchte an Stelle der jetzigen Seite, seine eigene Seite unter der jetzigen Domain selber online stellen. Also mit gleichem oder abgeändertem Inhalt. Zitat:
Gr Geändert von monst3r (03.06.2010 um 16:13 Uhr). |
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| Ich versteh zwar immer noch nicht ganz die Zusammenhänge (vor allem warum jemand ohne Genehmigung etwas verkauft), aber wenn die Domaoin gewerblich genutzt wird, kann jemand, der den Namen gewerblich nutzt, durchaus Unterlassung der Verwendung fordern. Heißt aber nicht, dass er einen Anspruch auf die Domain hat. Er kann also fordern, dass Inhalte, die mit ihm zusammenhängen oder seinen namen ausnutzen, entfernt werden.
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