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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe eben eine Mail bekommen in der ich aufgefordert werde Geld zu zahlen. Es geht um eine Domain www.abc.de. Registriert wurde die Domain im Juni 2008. Ich habe das Markenregister und Handelsregister durchsucht und keine Treffer gefunden. Deswegen war ich mir auch sicher und registrierte die Domain. Laut der Mail sei der Name allerdings seit 1993 geschützt. Ich schaute also nochmals im Markenregister - ohne einen Treffer. Im Handelsregister gibt es allerdings einen Eintrag als Firma ABC GmbH. Laut dem Eintrag seit November 2008, also erst später. Die Seite wurde nur privat genutzt, um den Inhalt kümmerte sich ein Freund, ich habe nur den technischen Part übernommen. Meine Fragen lauten nun: Bin ich im Recht? Weil es gab keine Einträge zu dem Namen. Mein Freund nutzt den Namen ABC weiter, allerdings unter einer anderen Domain. Desweiteren hieß es in der Mail es hätte ihn geschadet und nannte eine Summe von x. Aber woher will er wissen wie viel ihm das geschadet hat? Muss mein Freund sich nun Sorgen machen, da er den Namen weiterhin nutzt? Gruß Benny |
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| Hier versucht jemand ziemlich unseriös an Geld zu kommen. Vielleicht mag er Markenrechte haben, aber die kann er gegenübe reiner rein privat genutzten Seite kaum geltend machen. Ebenso keinen Schadensersatz. Meine Empfehlung: Entweder ignorieren und darauf warten, dass derjenige einen Anwalt einschaltet - wenn er vernünftig ist, wird er es lassen, ich schließe aber nicht aus, dass Anwälte sich zu allem bereiterklären, selbst zu aussichtslosen Aktionen - oder gleich vernünftig antworten. Abgesehen von der Tatsache, das Marenrechte gegenüber privater Nutzung kaum geltend gemacht werden können, nach 2 Jahren Nutzung der Domain und 17 Jahren Marken (die übrigens verlängert sein muss, da sie zuerst nur 10 Jahre gilt) kannman schon von einer Duldung ausgehen. Und zu guter Letzt muss jemand sein Recht auch nachweisen, heißt er müsste das Aktenzeichen der Markenregistrierung angeben und dann kann man danach suchen. Ich persönlich würde gleich mit großen geschossen auffahren (Anwalt, Kostennote u.ä.) um solchen Leuten das Handwerk zu legen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also die Nummer mit dem die Marke eingetragen worden ist habe ich. In einem Telefonat bat ich daran mir den Beleg zusenden in dem es schwarz auf weiss steht das ihm die Marke gehört. Da kam nur die Antwort das der Beleg bei seinem Anwalt liegt und er dann den Anwalt einschalten müsste was er nicht wolle. |
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| Man kann auf der Rechercheseite beim DPMA auch nach dem Aktenzeichen suchen. Dort erfährt man dann auch den Inhaber der Marke und könnte es ausdrucken. Solche Aussagen bestätigen den unseriösen Eindruck.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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