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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Zum Gruße, ich betreibe seit ein paar Monaten eine Internetseite, auf der die Benutzer gratis um die 200 Flashgames spielen können. Für jedes dieser Flashgames gibt es eine Highscore und diese Highscores werden am Ende zu einer Gesamthighscore verwurstet. Jetzt habe ich es schon 2 mal so gemacht, dass ich dem Erstplatzierten (bisher war es immer mein Bruder, daher ist es wohl nicht soo brisant) am Monatsende eine Kleinigkeit habe zukommen lassen - beim ersten Mal war es ein Büchlein - jetzt ein sinnloses Gadget mit dem Namen "Poptastic" (ein Schlüsselanhänger der auch ein elektronisches "Knallpapier" darstellt). Kurz gesagt - halt klitzekleine Preise deren Wert nicht wirklich über 10 Euro liegt. Jetzt wurde ich von einem Freund gefragt ob das Ganze rechtlich eigentlich in Ordnung ist. Die Spiele stehen zur freien verfügung auf diversen "Lad dir Flashgames auf deine Homepage"-Seiten - da sehe ich keine Problematik. Nur kenne ich mich gar nicht aus, was das Gewinnspiel-Recht angeht. Darf ich einfach so Preise an Erstplatzierte in einer Gesamthighscore verteilen oder muss ich etwas beachten? Vielen Dank für eure Hilfe und lieben Gruß, Sven |
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| Zitat:
Und was die eigentliche Frage angeht: Solange kein Einsatz verlangt wird (dann wäre es ein Glücksspiel) solange sehe ich hierbei keine Probleme.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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