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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 07.06.2010, 19:24
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Registriert seit: 05.06.2010
Beiträge: 9
Standard AW: Als Minderjähriger eine Domain reg.

Wieder danke

Naja... Es geht ja nur darum das man für Website ca. 10-15€ im Monat kostet...
Diese Kosten würde man am Anfang so oder so nicht reinbekommen

Aber am Anfang wäre es eh nicht wichtig Spenden zu sammeln?
Ich habe auch nochmal gegooglet und da waren einige Volljährige welche gesagt haben das diese ihre eigene Website (Auf ihrem Namen) mit ca. 12 Jahren hatten.

Wie würde das denn erstmal laufen wenn man am Anfang nur die Domain auf meinen Sohn registrieren würde?

Viele Grüße
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  #7 (permalink)  
Alt 07.06.2010, 22:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2010
Beiträge: 9
Standard AW: Als Minderjähriger eine Domain reg.

Muss ich denn bei sagen wir mal ca. 30€ im jahr durch Spenden (Denke am Anfang eh nicht mehr) wirklich ein Gewerbe eröffnen???

p.s. darf man einem Kind mit 15 eine Domain registrieren??

Viele Grüße und einen schönen Abend noch

Geändert von Timtimp (07.06.2010 um 22:10 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 10:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Als Minderjähriger eine Domain reg.

Zitat:
Muss ich denn bei sagen wir mal ca. 30€ im jahr durch Spenden (Denke am Anfang eh nicht mehr) wirklich ein Gewerbe eröffnen???
Wenn du aufhören würdest, von dem Geld als "Spende" zu reden, würdest du es bestimmt erkennen. In DE sind rechtlich gesehen Spenden klar definiert (solltest du als Selbständiger wissen, wenn nicht, frag mal deinen Steuerberater). Und der "Spendenbuttpon" auf der Webseite einer Privatperson ist rechtlich gesehen keine Spende, sondern eine Einnahme. Wie man das nennt, ist dem recht völlig egal.
Also kurz: Es oist keine Spende, sondern eine Einnahme. Und wenn diese nicht auf einer Leistung basiert oder die empfangene Leistung übersteigt, spricht man von Gewinn. Und wer mit Gewinnabvsicht tätig wird (Absicht! nicht tatsächlicher Gewinn), handelt gewerblich. Und wer gewerblich handelt, braucht ein gewerbe. Wer ein Gewerbe hat ...
Die Gewinnabsicht könnte man meiner Meinung nach verneinen, wenn eine Grenze der Einnhamen gesetzt ist (die im Idealfall mit den Ausgaben übereinstimmt), solange das aber nicht erkenntlich ist, solange könnte (!) von einem Gewinn ausgegangen werden. Selbst wenn man also nicht sofort ein gewerbe anmeldet, könnte man durchaus mit Fragen der verantwortlichen Stellen und Ämter rechnen müssen.
Zitat:
Aber am Anfang wäre es eh nicht wichtig Spenden zu sammeln?
Warum dann nicht einfach weglassen?
Zitat:
Ich habe auch nochmal gegooglet und da waren einige Volljährige welche gesagt haben das diese ihre eigene Website (Auf ihrem Namen) mit ca. 12 Jahren hatten.
Das ist ja prinzipiell auch kein Problem, solange nicht irgendwelche rechtlichen Probleme betroffen sind. Solange alles gut geht, solange haben die sicherlich auch keine Probleme ... Nur wenn mal was schief geht, dann ist das Geschrei groß
Abgesehen davon, dass es im Internet nur Superhelden, Einsteins und Künstler gibt, die mit 5 Jahren schon die Welt gesheen haben und ihr erstes Buch veröffentlicht haben ... Man glaube alles, was im Internet steht
Zitat:
Wie würde das denn erstmal laufen wenn man am Anfang nur die Domain auf meinen Sohn registrieren würde?
...p.s. darf man einem Kind mit 15 eine Domain registrieren??
Dazu schaue man sich die Bedingungen des jeweiligen Registrars an. Bei den meisten ist das aber ausgeschlossen. Und wenn es doch geht, und es zu Problemen kommt, weil Kinder nun mal nicht Recht und Gesetz kennen (wollen), muss man sich als Erziehungsberechtigter seiner Verantwortung und möglichen Haftung bereit sein. Hier kommt es darauf an, wie weit man seinem Kind vertraut und bereit ist, für dessen Fehler einzustehen - woie im ganz normalen Leben auch. Das Internet ist weder rechtsfrei noch herrschen da irgendwelche anderen gesetze als im wahren Leben - auch wenn das mancher gern glauben mag.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2010
Beiträge: 9
Standard AW: Als Minderjähriger eine Domain reg.

Dann anders herum...
Ich vertraue meinem Sohn voll und ganz
Also wenn das so geht dann werd eich das so machen...
Ich denke ich werde mich noch mit einem Anwalt in Kontak setzen

Was wäre denn wenn ich einen Premium account als gegenleistung anbiete?
Auch wenn dies nur z.b. einen Euro kosten würde?

Auch Gewerbemäßig anmelden???
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  #10 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Als Minderjähriger eine Domain reg.

Zitat:
Ich vertraue meinem Sohn voll und ganz
Also wenn das so geht dann werd eich das so machen...
Wie gesagt, wenn der Registrar es zulässtl, ist das durchaus machbar.
Zitat:
Ich denke ich werde mich noch mit einem Anwalt in Kontak setzen
Das empfiehlt sich auf jeden Fall immer.
Zitat:
Was wäre denn wenn ich einen Premium account als gegenleistung anbiete?
Auch wenn dies nur z.b. einen Euro kosten würde?

Auch Gewerbemäßig anmelden???
Hier gilt genau das Gleiche, es kommt auf die Absicht des Gewinns an (und auf die auf Dauer angelegte Tätigkeit, da kann man bei einer Webseite aber von ausgehen)
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