| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Es geht um die Inhalte. Wenn Person B die Domain kauft, um sie wieder zu verkaufen, vielleicht sogar noch Firma A anbietet, könnte hier ein Domaingrabbing angenommen werden - was auch rechtswidrig ist
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Ok. Das ist anscheinend doch komplizierter als ich dachte. Also könnte Person B sich strafbar machen wenn er die Domain auf die Firma A, angenommen einen Unterlassungsanspruch bei Verwendung hätte, zum Verkauf anbietet ? Gruß Tiborius |
| |||
| Nicht ganz. Nur wenn die Domain mit der Absicht der Veräußerung registriert wurde Wenn die Verwendung untersagt wird (was dann natürlich auch gegeben sein musste - somit wäre sie ja zur Verwendung registriert uind nicht zum Weiterverkauf) kann man sie durchaus stilllegen, kündigen oder weiter verkaufen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Danke für deine hilfreichen Beiträge. Ich bin wirklich überrascht wie spannend das Domain-Recht sein kann. Ich denke wenn man sich gut damit auskennt ist es einem sehr von Vorteil Vielen Dank ! Gruß Tiborius |
| |||
| Hallo, ich hätte noch eine Frage zu dem Thema. Ich habe hier ein anderes Beispiel zum Thema Bindestrich. Wie sieht es rechtlich unter folgenden Umständen aus: Person A hat die Domain WortA-24.tld und nutzt diese als Informationsportal und verdient durch Seitenaufrufe usw. Geld damit. Diese Seite existiert schon seit ungefähr 5 Jahren. Person B kommt nun in den Besitz der Domain WortA24.tld und beabsichtigt ein ähnliches Projekt aufzuziehen. Beide Seiten haben die gleiche tld zb. *.de Inwiefern werden die Rechte von Person A dadurch verletzt ? Es sei angemerkt das keinerlei Marken angemeldet wurden. Darf Person B die Seite projektieren oder weiterverkaufen ohne sich strafbar zu machen ? |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Domain ohne Merkenregistrierung | tiffany01 | Domain-Recht | 3 | 31.03.2010 11:58 |
| Domain ohne Internetpräsenz | Kain | Domain-Recht | 0 | 27.03.2009 19:27 |
| Domain mit und ohne Bindestrich | hbhd | Domain-Recht | 1 | 06.07.2005 23:06 |
| Bindestrich-Domain | Anonymous | Domain-Recht | 5 | 29.06.2005 22:44 |
| Domain ohne www geht auf den Provider - ist das rechtens??? | ghnl | Domain-Recht | 1 | 08.05.2005 14:26 |
| |