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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich hätte eine allgemeine Frage zum diesem Thema. Ich kann mir vorstellen das diese Themen schon oft durchgekaut wurden, jedoch konnte ich nichts finden was genau diesem Beispiel entspreche. Angenommen eine Firma A besitzt seit 10 Jahren die Domain WortB-WortA.de und hat ungefähr im selben Zeitraum eine Wort- marke darauf angemeldet die da lautet WortB-WortA. Diese Firma betreibt einen aktiven Onlineshop für Produkte die sich verständlicherweise mit diesen beiden Wörtern beschreiben lassen. Der Firmenname jedoch enthält keines der genannten Wörter der Domain. Weiterhin besitzt diese Firma einige Abwandlungen der Domain WortB-WortA.de. Das wären beispielsweise: WortBWortA.de WortA-WortB.de Die einzige Domain die Firma nicht besitzt ist die von ihr begehrte WortAWortB.de also das umgedrehte Gegenstück zu der von der Firma aktiv genutzen Domain WortB-WortA.de ohne Bindestrich. Nun kommt Person B durch Zufall in den Besitz der Domain WortAWortB.de. Inwiefern hat Person B Anspruch auf diese Domain bzw. kann Firma A die Domain für sich beanspruchen. Weiterhin sei angemerkt das es sich bei den Wörtern A und B um gewöhnliche Worte. Es sind keine Markennamen wie N*ike, C*caC*la oder ähnliches. Eure diesbezüglich würde mich sehr interessieren. Ich hab zwar schon ein paar ähnliche Fälle gefunden nichts was ich speziell hiermit vergleichen könnte. Gruß Tiborius |
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| Es kommt auf die Verwendung der Domain und eine mögliche Verwechslungsgefahr an. Allerdings hat die Firma in der Regel bestenfalls Unterlassungsanspruch und keinen Herausgabeanspruch.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hi, danke für den Hinweis. Ich hatte schon vermutet das es seitens der Firma schwierig werden dürfte die Herausgabe der Domain zu fordern. Was die Verwechslungsgefahr angeht fällt es mir bisschen schwer das Ganze einzuschätzen. Ich habe mir mal ein fiktives Beispiel ausgedacht um es ein wenig verdeutlichen. Mal angenommen es handelt sich bei der Domain der Firma A um karriere-bauchtänzer.tld und die eingetragene Marke ist karriere-bauchtänzer Es soll sich hierbei um einen Stellenmarkt für Bauchtänzer handeln der offene Stellen und Stellengesuche vermittelt. Weiterhin besitzt die Firma auch die Domains bauchtänzer-karriere.tld karrierebauchtänzer.tld Die Domains und Marken existieren bereits seit 10 Jahren. Person B kommt nun durch zufall in den Besitz der Domain bauchtänzerkarriere.tld. Inwiefern hat die Firma A ein Recht auf die Domain ? Ich würde meinen das in diesem Fall eine Verwechslungsgefahr besteht, bin mir dessen aber nicht sicher, weil ich nicht weiss nach welchen Kriterien man das beurteilt wird. Spielt eigentlich das Suchmaschinenranking diesbezüglich eine Rolle ? Gruß Tiborius |
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| Zitat:
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| Gut, ich verstehe Nur die gewerblichen Nutzung ist mir ein wenig unklar. Sicherlich fällt eine Verwendung, ähnlich wie die von Firma A, darunter. Doch was wäre wenn Person B die Domain weiterverkaufen möchte und die Domain zu diesem Zweck auf einer Handelsplattform anbietet ! Würde das auch unter gewerbliche Nutzung fallen ? Gruß Tiborius |
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