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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 21:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 4
Standard Abmahnung wg Schmähschrift und Üble Nachrede.


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Hallo und guten Tag,

nehmen wir einmal an, man würde auf einer Homepage schreiben (ohne weiteren Kommentar):

Erfahrungen, auf die ich gern verzichtet hätte, habe ich mit der Firma "xxx" (Ort der Fa. XXX) gemacht. Das sind die, die die "xxx" anbieten. Man sollte sich den Vertrag SEHR genau durchlesen - und NICHTS glauben, was einem mündlich gesagt wird.

Könnte das ein Grund für eine Abmahnung wegen Schmähschrift und übler Nachrede sein? Würde eine Klage dagegen von Erfolg gekrönt sein?

Läuft sowas unter Meinungsfreiheit oder müsste man das dann anders formulieren?

Danke schonmal
Pik24
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 23:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnung wg Schmähschrift und Üble Nachrede.

Mit Menungsfreiheit hat da snichts zu tun, da es sich hier um andere als das Grundrecht handelt, was nur für den Staat relevant ist. Wenn die Firma das als Beleidigung ode rüble Nachrede sieht, kann sie dagegen vorgehen. Und deshalb sollte man immer mit Verallgemeinerungen (wie indeinem Beispiel) oder Wertungen ("gut", "böse") extem vorsichtig sein, am besten ganz darauf verzichten. Eine einfache Wahrheitsgemäße Schlderung ist kaum problematisch, allerdings geht dein Beispiel schon darüber hinaus.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 01:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Abmahnung wg Schmähschrift und übler Nachrede.

Hallo aaky,

ich danke Dir sehr für Deine schnelle Reaktion!

Da ist ein interessanter Aspekt drin, den ich bisher gar nicht so wahrgenommen habe. Das heißt, wenn man zu jemandem sagt "meiner Meinung nach bist Du ein ... Querkopf" oder was auch immer ... dann hat das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun?
Nicht, dass ich vorhabe, jemanden zu beleidigen, aber dessen war ich mir bisher nicht bewusst.

Im Fall meines Beispiels muss man offensichtlich sehr aufpassen, wenn man versteckte Hinweise geben möchte um eventuell andere Leute vor bestimmten Machenschaften einer Firma xyz zu warnen.

Pik24
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 09:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnung wg Schmähschrift und Üble Nachrede.

Zitat:
... dann hat das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun?
Nicht direkt
Zunächst stehen die Persönlichkeitsrechte an erster Stelle. Querkopf ist zwar nicht so schlimm, aber es gibt Ausdrücke, die durchaus strafrechtlich verfolgt werden. Würde hier die "Meinungsfreiheit" relevant sein, wäre Beleidigungen & Co. sperrangelweit das Tor geöffnet, da sich jeder darauf berufen könnte
Und bei Firmen kommen dann andere Rechte zum Tragen (auch wenn einige Gerichte scheinbar der Meinung sind, es gebe auch Persönlichkeitsrechte für Firmen).
An nächster Stelle kommen Gesetze und Vorschriften, Volksverhetzung ist zum Glück auch nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt.
Auch wenn die Meinungsfreiheit (Grundgesetz) eigentlich für das Verhältnis Staat - Bürger gedacht ist, sollen nach deutschem Recht diese aber auch im Zivilrecht Niederschlag finden. Aus diesem Grund - und meines Wisens nur diesem - kann die Meinungsfreiheit auch für Foren, Bloggs u.ä. hergenommen werden. Sobald aber Rechte anderer verletzt werden, steht die Meinungsfreiheit ganz hinten an.
Zitat:
Im Fall meines Beispiels muss man offensichtlich sehr aufpassen, wenn man versteckte Hinweise geben möchte um eventuell andere Leute vor bestimmten Machenschaften einer Firma xyz zu warnen.
Genau. Und manche haben mit sowas schön böße Erfahrungen gemacht
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  #5 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 03:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Abmahnung wg Schmähschrift und übler Nachrede

Ich habe mir das mit diesem Absatz nochmal durch den Kopf gehen lassen, weil ich noch nicht so richtig verstanden hatte, warum er als üble Nachrede interpretiert werden könnte.

(Erfahrungen, auf die ich gern verzichtet hätte, habe ich mit der Firma "xxx" (Ort der Fa. XXX) gemacht. Das sind die, die die "xxx" anbieten. Man sollte sich den Vertrag SEHR genau durchlesen - und NICHTS glauben, was einem mündlich gesagt wird.)

Mit gesteigerter Sensibilität könnte man herauslesen, dass man die Firma xyz der Lüge bezichtigt. Damit könnte man auch nachvollziehen, warum eine Firma xyz auf die Idee kommen könnte, mit gerichtlichen Schritten und einer Schadenersatzforderung in schwindelerregender Höhe zu drohen.

Wäre es also besser, etwas allgemeiner zu formulieren wie:
Eine interessante Erfahrung habe ich mit der Firma xxx (Ort der Fa. xxx) gemacht. Das ist die Firma, die die "xxx" anbietet.
Man sollte sich Verträge grundsätzlich sehr genau durchlesen, und sich nicht auf mündliche (und daher evtl. missverständliche) Aussagen verlassen.

Kann man eigentlich gegen alles Strafanzeige stellen? Also auch gegen so eine allgemeine Aussage? Falls sich die Firma xxx also noch immer auf die Füße getreten fühlen würde, könnte sie das anzetteln, nur, um jemanden mundtot zu machen?

Oder einfach mal anders herum gefragt: wenn man starke Indizien dafür hat, dass eine Firma mit Methoden arbeitet, die man in der Nähe der Arbeitsweise von Drückern ansiedeln würde - hat man denn überhaupt eine Chance, andere potentielle Opfer davor zu warnen? Man hat ja nicht immer gleich das Bedürfnis, einen Rechtsstreit anzufangen. Im Bekanntenkreis würde man dann halt sagen "hey, pass auf mit denen, da musste genau hinschauen was du unterschreibst".

Natürlich könnte man auch einfach die Klappe halten und sagen, ist mir doch egal - soll der Nächste eben auch sein Lehrgeld zahlen. Stressfreier wäre das (sofern man "frei" überhaupt steigern kann ;-) )
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