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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige bin neu in dem Forum. Der Grund warum ich mit anmelde ist, dass ich einige Fragen zum Thema "Online-Sportwetten" habe. Damit es einfacher ist jene zu beantworten werde ich sie durchnummerieren und bedanke mich schonmal im Vorfeld für die hoffentlich kommenden Antworten ;-). 1. Ist das Online-Wetten in Deutschland erlaubt? Es gibt Seiten wie Sand am Meer. Und sehr sehr viele Deutsche Wetten auf solchen Seiten. 2. Wenn es nicht erlaubt ist, warum gibt es Wettbüros welche offiziell in ihren Büros für die eigenen Seiten werben? 3. Wenn es nicht erlaubt ist, warum gibt es Wettbörsen mit .de Domain? 4. Sollte es nicht erlaubt sein, sind Seiten die sich lediglich mit dem Thema (also selbst keine Wettseiten sind) beschäftigen in Deutschland verboten? Als Beispiel von Website Typen die verboten sein könnten: 4.1. Quotenvergleich der Wettbüros 4.2. Toplisten der besten Wettbüros Online 4.3. Foren in denen über Wettscheine diskutiert werden, wieviel Einsatz gesetzt wird und wann man wie setzen sollte. 5. Sollte es nicht erlaubt sein, es gibt ja viele Seiten die durch das afiliate Programm von den Wettbüros profitieren 5.1. Ist dies verboten? 5.2. Sollte es nicht verboten sein, ist es anmeldepflichtig? 5.2. Viele Wettbüros bieten es an, dass der Ertrag durch das Affilate Programm auf das Wettkonto übertragen wird. Demnach wäre es ja kein direkter Ertrag. Wenn man das Geld jedoch ausgezahlt bekommt von der Wettseite, egal ob durch Affilate Programm oder durch Sportwette, es ist doch ein Umsatz. Müsste dieser nicht auch versteuert werden? 6. Sollte das Onlinewetten erlaubt sein, selbige Frage als in 5.2. Müsste der Ertrag nicht eigentlich versteuert werden? Gruße Gerry Mal schauen ob ihr mir helfen könnt. Das Verhältnis im Bereich Sportwetten in Deutschland ist ja ziemlich undurchsichtig. Habe zum Beispiel gehört, dass es auch Wettbüros gibt, die keine Wetten anbieten, sondern lediglich die Vermittlung von Wetten, sie sich dadurch in einer "Grauzone" befinden und dadurch ihr Geschäft betreiben können. Mit Vermittlung ist in dem Fall gemeint, wenn ich es richtig verstanden habe, dass die Wette schon im Ausland besteht und man lediglich die Rechte daran erwirbt. Danke noch einmal. Geändert von GerrySchaefer (13.06.2010 um 15:11 Uhr). |
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| 1. Nein,da Onlien Wetten zu den Glückspielen zählen. Und die sind ohne Genehmigung unetrsagt 2. Weil die entweder im Ausland sitzen oder eine Genehmigung für Glücksspiele haben 3. Die Endung der Domain ist in der Regel (in der Regel) nebensächlich, solange es kein deutscher Betreiber ist. Grundlage dafür: Regelungen zum Glücksspiel sind nat0nales Recht, udn meines Wissens gibtes keinen Rechtsbereich, der internati0nal unterschiedlicher gehandhabt wird, selbst innerhalb der EU. Eine einheitliche Regelung dafür gibt es nicht. 4. prinzipiell würde ich sagen, das solche kein Problem sind, solange sie keine Werbung darstellen und nicht irgendwie anders gegen Gesetze verstoßen (Anstiftugn u.ä.). Und die Grenze dürfte so fließend sein, dass sicherlich mancher Anwalt gegen die Seite vorgehen würde - ob mit oder ohne Erfolg (meienr Meiung nach eher mit) lass ich einfach mal dahin gestellt, aber rechnen muss man auf jeden Fall damit. 5.1. Ja, wenn es sich um Werbung für Glücksspiel handelt. Eigentlich wie 4. 5.2. Es ist genehmigungspflichtig. Also erst Genehmigung, dann werben 5.3. Einkünfte aus unerlaubter Tätigkeit - nicht unbedingt was, was das FA freuen dürfte 6. Ist schon beantwortet. Ich persönlich empfele jedem, die Finger davon zu lassen, Glücksspiele sidn etwas, bei dem der deutsche Staat nicht mit spaßen lässt - denn es ist (wie die GEZ, Alkohol- und Tabaksteuer) eine der sichersten Einnahmequellen - und die lässt sich der Staat nicht ohne weiteres nehmen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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