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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Wenn man nun vorweg beim Spiele Publisher (Hersteller) nachfragt (per Email) ob man ein Fan Forum + eine Domain registrieren darf die den Namen des Spiels enthalten, hält die Antwort des Publishers dann auch vor Gericht stand, falls es dennoch später zu Ärger führen sollte? Beispiel: Max Mustermann schreibt Firma XYZ an und fragt ob er im Internet ein Forum eröffnen darf, welches den Namen eines Spiels der Firma XYZ enthält. Auch die neue Domain wird den Spielnamen enthalten. Wenn Firma XYZ nun auf die Anfrage antwortet, dass Max Mustermann ein solches Forum eröffnen darf und auch die Domain registrieren darf, hat eine solche Emailantwort vor Gericht auch Aussagekraft? Also kann sich Max Mustermann dann auf die Antwort der Firma beziehen und kann sich so sicher sein, das alles rund läuft? |
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| Im Prinzip reicht das aus, aber ganz sicher kann man eigentlich nie sein. Fallstricke köntnen sein: - Der, der geantwortet hat, war dazu gar ncht berechtigt - Im Nachhinein wird der Versand einer solchen Email geleugnet ... Die Antwort war aber nur, um dir Angst zu machen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hierzu habe ich auch eine Frage: Angenommen das bald veröffentliche Spiel hat eine allseitz bekannte Abkürzung, die jedem der Szene geläufig ist, aber keine eingetragene Marke ist (eingetragen ist nur die ausgeschriebene Form des Spiels). Wenn nun eine Domain besteht, die auf das Spiel verweist (hat die Abkürzung im Namen) und einem Zusatz für eine "Dienstleistung", die dem Spielehersteller sicherlich ein Dorn im Auge ist. Ist diese Form legal, wenn man auf Anbieter dieser Dienstleistungen an Hand einer solchen Domain verweist, wobei nur in den AGBs des Spielerherstellers daraufhin gewiesen wird, daß das mehr als unerwünscht ist, aber gegen kein (inter)nat-ion-ales Recht verstößt? Geändert von xuxu81 (01.08.2010 um 17:45 Uhr). |
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