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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 00:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2010
Beiträge: 1
Standard Public Viewing - Event Betreiber - Mindestverzehr


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Im moment finden an vielen Orten Public Viewing Veranstaltungen zur WM 2010, statt. Hinweise zur kostenlosen Vorführung im öffentlichen sind auf allen Plakaten und Internetseiten deutlich zu erkennen. Jedoch verlangen die Betrieber meistens einen Mindestverzehr von dem keine Angaben auf den Webseiten der Betrieber, sowie auf den Plakatierungen und Flyern ersichtlich sind. Es werden lediglich die Verzehrpreise auf den Webseiten angepriesen. Fraglich ist an dieser Stelle ob es den rechtlichen Pflichtangaben bzw. Kennzeichnungen im Internetrecht entspricht. Schließlich wird der Besucher erst am Eingang darauf aufmerksam gemacht den "kostenlosen Eintritt" verbunden mit einem Mindestverzehr in Höhe der genannten Summe zu genießen. In dieser Situation hat der Gast nur die Möglichkeit den Mindestverzehr in unbekannter Höhe zu akzeptieren, wodurch sich der Betreiber aus Sicht des Marketings einen Vorteil verschafft. Über eine genaue Aufklärung im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere den enttäuschten Fans wäre ich sehr verbunden.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Public Viewing - Event Betreiber - Mindestverzehr

Im Prinzip muss es bekannt sein, es reicht, wenn es vor Betreben der Area bekannt gemacht wird. In der Werbung muss nicht alles stehen.
Und wenn es vorher bekannt ist, kann man die Area meiden (keiner wird gezwungen). Auch ist es möglich, das vorher zu erfragen - wenn Webseiten existieren, existieren auch Ansprechpartner.
Inwieweit das ein "Wettbewerbsvorteil" sein soll sehe ich zwar nicht, ich würde es eher als ein nachteil bezeichnen, aber selbst wenn, können dies nur "Geschädigte" - in dem Fall also Wettbewerber - geltend machen.

Ich kann die Enttäuschung verstehen, aber das nennt sich Marktwirtschaft ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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