Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 20:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 2
Standard Sachmangel bei Produkt aus Internetauktion


Anzeige
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Thema Online-Auktionen:

Ein Verkäufer stellt ein Netbook in ein Online-Auktionshaus ein. In der Beschreibung wird darauf hingewiesen, dass das Gerät gebraucht ist, aber ansonsten einwandfrei funktioniert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Privatverkäufer weder Rücknahme noch Garantie gewährt. Das Gerät wird verkauft und an den Käufer versendet.

Dieser beschwert sich, dass die rechte Taste des Touchpads nicht funktioniert. Deshalb will er das Netbook auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen. Viele Emails werden verschickt, in denen der Verkäufer sagt, er wusste nichts von diesem Defekt, da er das Touchpad so gut wie nie verwendet hat. Wenn doch, hat es immer funktioniert. Der Käufer besteht trotzdem darauf, dass die Rechnung vom Verkäufer getragen wird, obwohl dieser nicht böswillig gehandelt hat. Der Verkäufer bietet sogar Rücktritt vom Vertrag an, aber der Käufer verneint, da er für so einen niedrigen Preis kein anderes Netbook finden würde.

Wie soll der Verkäufer sich verhalten? Paypal wurde schon eingeschalten (Käuferschutz).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 07:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sachmangel bei Produkt aus Internetauktion

Da die Sachmängelgewährleistung nicht ausgeschlossen wurde (ist was anderes als Rücktritt oder Garantie), muss der Verkäufer für den Schaden gerade stehen. Allerdings kann der Verkäufer selbst entscheiden, wie nachgebessert wird. Er kann die Nachbesserung auch komplett ablehnen, allerdings ist der Käufer dann zum Rücktritt berechtigt und kann eventuell Schadensersatz verlangen. Ebenso muss der Verkäufer alle Kosten tragen (Versand etc.)
Worauf der Verkäufer aber nicht eingehen muss, ist die Nachbesserung durch den Käufer.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 10:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Sachmangel bei Produkt aus Internetauktion

Gilt die Gewährleistungspflicht denn auch unter Privatverkäufen?

Und was wäre, wenn der Kunde schon das Netbook zur Reparatur geschickt hat, ohne auf eine Einwilligung des Verkäufers zu warten? Der Käufer hat hierbei den Reparaturdienst ausgewählt, ohne den Verkäufer zu informieren oder ihm eine Chance zu lassen, selbst nach einem Dienst zu suchen. Ist damit sein Recht hinfällig?

Außerdem: Wenn der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt, der Käufer aber nicht vom Vertrag zurücktreten will, was passiert dann?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 10:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sachmangel bei Produkt aus Internetauktion

Zitat:
Gilt die Gewährleistungspflicht denn auch unter Privatverkäufen?
Wenn man sie nicht ausdrücklich und unmissverständlich ausschließt, ja.
Zitat:
Und was wäre, wenn der Kunde schon das Netbook zur Reparatur geschickt hat, ohne auf eine Einwilligung des Verkäufers zu warten? Der Käufer hat hierbei den Reparaturdienst ausgewählt, ohne den Verkäufer zu informieren oder ihm eine Chance zu lassen, selbst nach einem Dienst zu suchen. Ist damit sein Recht hinfällig?
Dann kann der Verkäufer die Kostenübernahme ablehnen. Und den Sachmangel überhaupt bestreiten (schließlich könnte das ja ein bekannter des Käufers gewesen sein, udn es gab gar keinen Fehler ...) Zumindest wäre der Käufer für den Fehler in der Beweislast und der Verkäufer kann dann das erstatten, was er bezahlt hätte (also der Verkäufer holt sich dann Angebote etc. ein)
Zitat:
Außerdem: Wenn der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt, der Käufer aber nicht vom Vertrag zurücktreten will, was passiert dann?
Dann muss der Käufer mit dem Mangel leben udn der Verkäufer ist aus der Schuld.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 10:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 16
Standard AW: Sachmangel bei Produkt aus Internetauktion

Da ich bei eBay schon öfter Notebooks verkauft habe, kann ich Dir sagen das Du definitiv nichts machen musst.

Es handelt sich bei eBay meistens um Verkäufe aus privaten Haushalten. Diese müssen keine Garantie oder Gewährleistung erbringen. Zumal der Käufer die Taste selbst kaputt gemacht haben kann, oder auf dem Transportweg ist ein Schaden entstanden. Dafür kannst Du aber nichts. (Es sei denn Du hast es schöecht verpackt?)

Deine Pflichten sind erfüllt mit zusendung des Notebooks.

So bin ich informiert.

Geändert von Niddfjoed (16.06.2010 um 10:59 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sachmangel bei Privatkauf - Ausgleichsbetrag? julianpe Sonstiges zum Onlinerecht 5 04.02.2010 10:29
produkt-nachname weg. nachname-produkt erlaubt? RobertF Domain-Recht 3 19.12.2009 11:07
Sachmangel - Verkäufer will Spieß rumdrehen SRW Onlineauktionen 0 22.03.2009 16:32
Läge hier theoretisch ein Sachmangel vor?? pjenfer E-Commerce 4 11.09.2008 22:37



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:18 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46