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| Anzeige ich würde gerne Kfz (PKW, LKW, Motorräder, Einsatzfahrzeuge, Baustellenfahrzeuge, etc.) zeichnen. Als Vorlage würden mir u.a. auch irgendwelche Fremdfotos dienen. Nun würde ich gerne wissen, wo hier die Stolpersteine sind. Darf ich ein Kfz-Motiv vom fremden Foto abzeichnen ohne das Uhrheberrecht zu verletzen? Darf ich ein Kfz samt Markenzeichen (Logos, Designmerkmale) zeichnen ohne das Markenrecht zu verletzen oder muss ich die Logos weglassen? Darf ich zu dieser Zeichnung angeben, welches Fahrezug das ist ohne das Markenrecht zu verletzen (z.B. 1996 Peugeot 206 RC)? Die Zeichnungen sollen gewerblich vertrieben werden und ich würde gerne wissen, ob so ein Gewerbe überhaupt einen Sinn macht oder ob ich mir die Arbeit schenken darf ... Grüße, Toto |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: kfz, marke, zeichnung |
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