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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 07:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 1
Standard Abzeichnen von Kfz-Fahrzeugen


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Hallo,

ich würde gerne Kfz (PKW, LKW, Motorräder, Einsatzfahrzeuge, Baustellenfahrzeuge, etc.) zeichnen. Als Vorlage würden mir u.a. auch irgendwelche Fremdfotos dienen. Nun würde ich gerne wissen, wo hier die Stolpersteine sind.

Darf ich ein Kfz-Motiv vom fremden Foto abzeichnen ohne das Uhrheberrecht zu verletzen?

Darf ich ein Kfz samt Markenzeichen (Logos, Designmerkmale) zeichnen ohne das Markenrecht zu verletzen oder muss ich die Logos weglassen?

Darf ich zu dieser Zeichnung angeben, welches Fahrezug das ist ohne das Markenrecht zu verletzen (z.B. 1996 Peugeot 206 RC)?

Die Zeichnungen sollen gewerblich vertrieben werden und ich würde gerne wissen, ob so ein Gewerbe überhaupt einen Sinn macht oder ob ich mir die Arbeit schenken darf ...

Grüße,

Toto
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 08:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abzeichnen von Kfz-Fahrzeugen

Zitat:
Darf ich ein Kfz-Motiv vom fremden Foto abzeichnen ohne das Uhrheberrecht zu verletzen?
Kommnt darauf an. Wenn es ein reines Abzeichnen ist, hat der Urheber das Recht zu bestimmen, ob man sein Werk bearbeiten darf. Dient es nur als "Inspiration" ist das erlaubt. Die Frage ist hier also, inwieweit das Original noch zu erkennen ist. Und das kann man nur im Einzelfall entscheiden.
Zitat:
Darf ich ein Kfz samt Markenzeichen (Logos, Designmerkmale) zeichnen ohne das Markenrecht zu verletzen oder muss ich die Logos weglassen?
Wenn es Bestandteil des Produkts ist, darf die Marke auch verwendet werden. Man darf sie aber nicht missbrauchen (ein VW Logo an einem Opel ist problematisch )
Zitat:
Darf ich zu dieser Zeichnung angeben, welches Fahrezug das ist ohne das Markenrecht zu verletzen (z.B. 1996 Peugeot 206 RC)?
Das Gleiche wie beim Logo.
Zitat:
Die Zeichnungen sollen gewerblich vertrieben werden und ich würde gerne wissen, ob so ein Gewerbe überhaupt einen Sinn macht oder ob ich mir die Arbeit schenken darf ...
Das musst ganz allein du wissen. Neben dem Markt, den du selbst beurteilen musst, solltest du dir auch der rechtlichen Grundlagen und der Rechte und Pflichten bei einem Gewerbe bewußt sein. Und dann kannst und musst du selbst entscheiden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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