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| Anzeige Nachdem mein Latein-Lehrer gesagt hat dass wir einen Plinius Text in der Arbeit bekommen würden hab ich mich zu hause gleich vorn Rechner gehängt und in nen paar Foren beliebte Plinius Texte herausgesucht. Ich hab mir also mehrmals diese 6 Texte durchgelesen. Dann am nächsten Tag kam auch einer dieser Texte dran und ich hab natürlich Textpassagen aus dieser Internetübersetzung verwendet (an 4 Stellen einen Teil eines Satzes). Jetzt kommt mein Lehrer und meint er wertet die Arbeit nicht weil die Arbeit angeblich nicht mein geistiges Eigentum ist und ich in der Arbeit geschummelt hätte. Ich hab natürlich nicht geschummelt in der Arbeit im Gegenteil ich finde das sollte eher als gute Vorbereitung gelten wenn man sich vorher ein Paar Plinius Texte anschaut. Was denkt ihr dazu und vor allem kann mir jemand irgendnen Stichhaltigen Beweis oder nen Gesetz (Ich wohn in Schleswig-Holstein) sagen wo genaueres dazu drinsteht ? Ich hoffe da kennt sich jemand aus da ich keine Lust hab dafür das ich nicht getäuscht und nicht betrogen habe 0 Punkte zu bekommen. |
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| Ich finde es faszinierend, dass dein Gedächtnis so gut ist, dass du dir das merken kannst, was im Internet steht Und wenn die Übersetzung (ich geh mal davon aus, darum ging es) in der Schule(?) erfolgte, müsstest du es ja auswendig gelernt haben. Was dann eigentlich auch keine Übersetzung war, sondern nur die Wiedergabe des Gelernten. Ich kenn mich jetzt bei diesen Texten nicht aus (genauer hab zum ersten Mal davon gehört und musste erstmal schauen Alles in allem müsste der Lehrer dir also einen Betrug nachweisen können, und wenn es wirklich so war, dass du dich vorbereitet hast, kann er das nicht. Ich empfehle dir also, mit den Eltern zum Lehrer zu gehen und die Sache zu klären. Rechtlich maßgeblich sind hier übrigens die Schulgesetze (Landesrecht) und die Regelungen der Schule. Da müsste man sich erstmal reinarbeiten, um genauer zu sagen, auf welcher Grundlage die Anschuldigung besteht udn welche Möglichkeiten es dagegen gibt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Im Schulgesetz Schleswig Holstein find ich nicht einen Eintrag zu Täuschungen in Klausuren bzw Arbeiten ... und in unserer Schulordnung steht nur etwas zum täuschen während Klausuren. Ich habe übrigens die Texte (6) mehrmals gelesen so ne halbe stunde und dann am Abend vorher nochmal. Es war in einer ganz normalen Klausur und ich habe lediglich ein drei Stellen Textpassagen also so 4-5 zusammenhängende Wörter benutzt. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Lehrer kann mir keine Täuschung nachweisen. Er wirft mir aber vor, dass Teil des Textes nicht mein geistiges Eigentum wären und sie daher nicht gewertet werden können. Geändert von themaster133 (17.06.2010 um 16:45 Uhr). |
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