| Rechtsberatung |
|
| Unsere Empfehlung |
| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Hallo :-) Kann ein Expartner, dessen Expartnerin in einem Internetforum registriert ist, verlangen oder rechtlich erzwingen, dass ihm Zutritt zum Forum und zu Bereichen gewährt wird, in denen seine Expartnerin z.B. über die Trennung o.ä. berichtet, aber keinen Namen nennt, nur z.B. S. schreibt? Was müsste der Betreiber eines Forums in so einem Fall beachten? Grüße aus Berlin! |
| |||
| Der Betreiber hat das Recht zu entscheiden, wer an seinem Forum teilnimmt und wer nicht. Ohen triftigen Grund kann er allerdings keinem den Zugang verwiegern (Diskriminierung). Es muss aber auch keine "Extrawurst" gebraten werden ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Na ja, "Vorhersehen" ist so eine Sache. Das Recht selbst kennt keine "vorbeugende Bestrafung". Was anderes wäre es, wenn Kriterien des Forums nicht erfüllt werden (Beispiel: das Forum wäre erst ab 18 zugänglich, der User ist noch keine 18) Die Frage die sich mir stellt, warum sollte für den Benutzer etwas besonderes gemacht werden? Wenn er die Kriterien erfüllt, kann er sich registrieren. Wenn der Zugang zu dem Bereich allgemein zugänglich ist, kann er das auch. Ist der Bereich nicht allgemein zugänglich, muss es Kriterien geben. Erfüllt er die nicht, bleibt er draußen. Erfüllt er sie, kann er auch rein. Was hat der Betreiber dann damit zu tun?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Der Betreiber möchte diesen User nicht im Forum haben, da extremer Streit mit anderen vorprogrammiert ist und diesem möchte der Betreiber gerne aus dem Weg gehen. Wichtig zu wissen ist eben, ob der User eine rechtliche handhabe hat, die Beiträge in gesondert gesicherten Ecken, in denen es um ihn geht (nicht namentlich), zu lesen. |