angenommen:
Person A hatte bei ebay einen gebrauchten arbeitsspeicher ersteigert für 32.50euro + 4euro versandkosten.
Person A hat den speicher erhalten und ihn in 2 verschidenen pc s getestet und er funktionierte nicht. also einigte sich Person A mit Person B darauf ihn wieder zurückzuschicken und Person A würde auch bezahltes geld wieder erhalten.
Person B hatte Person A das teil nur in ein papier eingewickelt und in einem normalen briefumschlag für 1.10euro und nicht für die 4euro die Person B verlangt hatte geschickt. Person A war auch damit einverstanden dass Person B der Person A nicht die vollen 36.50euro sondern nur 34euro zurück überweist was Person B auch schon gemacht hat.
nun bekam Person A aber letzte woche eine email von Person B, dass der umschlag bei Person B ohne inhalt und aufgerissen angekommen ist. Person A hatte den umschlag mit tesa verklebt, dass es eine unmöglichkeit ist, dass dieser aufgeht ohne dass da jemand nachhilft. der brief war natürlich auch unversichert. es war auch nichts ausgemacht zwischen Person A und Person B dass er hätte versichert sein sollen. Person A hat ihn genauso zurückgeschickt wie er ihn von Person B bekommen habe. wenn man etwas steigert ist es ja auch so, dass wenn Person A unversicherten versand wähle damit rechnen muss, dass etwas abhanden kommt.
hat Person B irgendeine rechtliche handhabe oder kann geld von Person A fordern, da Person A ja eigentlich völlig schuldlos an der sache bin??
wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.