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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 09:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 4
Standard Wer zahlt Portokosten?


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A hat in einem Onlineshop einen Holzring gekauft. Dieser wird geliefert, hat aber nicht die angegebene Größe, sondern ist 2 cm zu groß. A möchte den Ring nicht umtauschen, da er von der Größe abgesehen auch nicht schön ist, sondern ihn zurückgeben und das Geld zurückbekommen. Der Online-Shop möchte nur den Kaufpreis erstatten. Frage: Muß der Käufer das Porto (für die Hin- und Rücksendung) tatsächlich selbst zahlen, da der gekaufte Artikel ja nicht der Beschreibung entspricht?
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 10:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wer zahlt Portokosten?

Es kommt darauf an, welchen Rechtsgrund man für die Rücksendung wählt.

Wählt man den Widerruf, muss man die Rücksendekosten bei einem Warenwert von 40€ selbst tragen. Die Kosten der Zusendung muss der Verkäufer tragen (EU-Urteil - unter Umständen muss man sein Recht diesbezüglich einklagen, da es hierzu keine gesetzliche Regelung gibt)

Wählt man Rücktritt wegen Sachmängeln (falsche Größe), muss der Verkäufer alle entstandenen Kosten tragen. Allerdinsg hat der Verkäufer dann erstmal das Recht nachzubessern. Bedeutet: Man kann nicht sofort vom Kauf zurücktreten sondern muss sich gefallen lassen, dass der Verkäuifer einen der Beschreibung entsprechenden Ring (natürlich auf seine Kosten) schickt. Nur der Verkäufer muss bei Geltendmachung von Sachmängeln den Rücktritt nicht sofort akzeptieren, nur wenn er nicht bereit oder in der Lage ist, nachzubessern.

Man muss sich also ganz genmau ausdrücken, was man möchte. Dieses Vermischen von "falsch und häßlich" kommt nur dem verkäufer zugute, da er sich dann etwas raussuchen kann, und das wird, wenn er nachbessern kann, die Gewährleistung sein (dann kann er nämlich das Geld für die Ware behalten). Kann er nicht nachbessern, wird er unter Umständen den Widerruf wählen, da er dann für die Rücksendekosten eventuell nicht aufkommen muss ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 10:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Wer zahlt Portokosten?

Nun, der Käufer ist ja nicht auf den Kopf gefallen und hat als Grund natürlich angegeben, daß der Ring nicht die richtige Größe hat, das Aussehen wurde verschwiegen ;-)
Vielen Dank für die Antwort, A wird den Verkäufer noch einmal kontaktieren und darauf hinweisen, daß er wegen Sachmängeln zurücktritt und nicht nur von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht!
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 10:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wer zahlt Portokosten?

Zitat:
daß er wegen Sachmängeln zurücktritt
Nur so einfach ist das eben nicht für den Käufer. Denn bei Sachmängeln hat der Verkäufer in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung, egal ob der Käufer seinen Rücktritt erklärt oder nicht. Denn rechtlich hat der Käufer bei Sachmängeln gar keine Grundlage für den Rücktritt, erst wenn der Verkäufer die Nachbesserung endgültig verweigert.

Und bei einem Widerruf bei Fernabsatzvertrag muss der Käufer gar keinen Grund angeben, tut er es, stellt er sich eventuell selbst ein Bein (siehe Sachmangel)
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 11:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Wer zahlt Portokosten?

...und hoffen, daß der Verkäufer keine Nachbesserung anbietet, hatte ich vergessen zu schreiben!
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