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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Es kommt darauf an, welchen Rechtsgrund man für die Rücksendung wählt. Wählt man den Widerruf, muss man die Rücksendekosten bei einem Warenwert von 40€ selbst tragen. Die Kosten der Zusendung muss der Verkäufer tragen (EU-Urteil - unter Umständen muss man sein Recht diesbezüglich einklagen, da es hierzu keine gesetzliche Regelung gibt) Wählt man Rücktritt wegen Sachmängeln (falsche Größe), muss der Verkäufer alle entstandenen Kosten tragen. Allerdinsg hat der Verkäufer dann erstmal das Recht nachzubessern. Bedeutet: Man kann nicht sofort vom Kauf zurücktreten sondern muss sich gefallen lassen, dass der Verkäuifer einen der Beschreibung entsprechenden Ring (natürlich auf seine Kosten) schickt. Nur der Verkäufer muss bei Geltendmachung von Sachmängeln den Rücktritt nicht sofort akzeptieren, nur wenn er nicht bereit oder in der Lage ist, nachzubessern. Man muss sich also ganz genmau ausdrücken, was man möchte. Dieses Vermischen von "falsch und häßlich" kommt nur dem verkäufer zugute, da er sich dann etwas raussuchen kann, und das wird, wenn er nachbessern kann, die Gewährleistung sein (dann kann er nämlich das Geld für die Ware behalten). Kann er nicht nachbessern, wird er unter Umständen den Widerruf wählen, da er dann für die Rücksendekosten eventuell nicht aufkommen muss ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nun, der Käufer ist ja nicht auf den Kopf gefallen und hat als Grund natürlich angegeben, daß der Ring nicht die richtige Größe hat, das Aussehen wurde verschwiegen ;-) Vielen Dank für die Antwort, A wird den Verkäufer noch einmal kontaktieren und darauf hinweisen, daß er wegen Sachmängeln zurücktritt und nicht nur von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht! |
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| Zitat:
Und bei einem Widerruf bei Fernabsatzvertrag muss der Käufer gar keinen Grund angeben, tut er es, stellt er sich eventuell selbst ein Bein (siehe Sachmangel)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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