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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2010, 15:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 2
Standard Ermittlungverfahren


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Darf ein Kriminalbeamter bei seinen Ermittlungen einem Rechtsanwalt zur Verletzung seiner Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 43 a Abs. 2 BRAO) auffordern. Zumal die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit strafrechtlich abgesichert. ist. Nach meinen Rechtsempfinden ein ungeheuerliches Vorgehen. Das mich an schlechte TV-Krimis erinnert. Wo der Kriminalbeamte bei seine Ermittlungen der Sekretärin Beweismttel entlockt.
Dies so gewonnenen Ermittlung werden dann als Beweise aufgeführt. Der Anwalt und sein Mitarbeiterin werden dann als Zeugen geladen. So geschehen im wirklichen Leben.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2010, 00:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ermittlungverfahren

Abgesehen davon, dass der Anwalt das selbst zu verschulden hat, in einem richtigen Gerichtsverfahren dürften die Beweise wohl angezweifelt werden - auch wie in den Filmen, wo die Beweismittel rechtswidrig besorgt wurden
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2010, 11:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Ermittlungverfahren

Dank für Ihre Anwort. Wenn es recht ist, werden wir weiter darüber berichten.
Gruß - Wissen
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