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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ist eine Diskussion darüber das *böses_Wort* eine Beleidigung für eine Person darstellt schon ein Beleidigung dieser Person? Es wird nicht behauptet die Person wäre ein *böses_Wort* Konkret finde ich da nichts über Google und die Paragraphen die Beleidigung behandeln sagen darüber auch nichts aus. Die Forensuchfunktion konnte ich übrigens auch nicht finden. Habt ihr die versteckt? |
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| Die Paragrafen sagen dazu schon was, denn da sind all die Voraussetzungen genannt, die eine Beleidigung zur Straftat machen. Also einfach den Paragraf Wort für Wort prüfen ... Da ist die Suche: http://www.e-recht24.de/forum/search.php
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich habe versucht zu verstehen und bin auch Beispielen gefolgt. Ich zitiere hier mal aus Wikipedia in der Hoffnung das es so auch richtig ist: Zitat:
Ich finde nun nichts was darauf hindeutet das eine Diskussion wie im 1. Beitrag beschrieben schon eine Beleidigung ist. Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen oder Äußerung von Werturteilen sind doch letztendlich nur dann vorhanden wenn einer der Beteiligten eindeutig sagt: "PersonXY ist ein XXX". |
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| Um es noch etwas zu untermauern: Eine Beledigung hat immer zwei Beteiligte: Absender und Adressaten. Das kann, wie du schon geschrieben hast, verbal oder tätlich sein. Bei einer Diskussion kommt es darauf an, wie genau die geführt wird. Es könnte durchaus einen (oder mehrere) Personen geben, die eine (oder mehrere) Andere direkt ansprechen ("X hat gesagt, Y ist ein AAA"). Dann ist das konkret genug, um den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen. Ist es aber nicht konkret ("X hat gesagt, wenn man Y wäre, wäre man ein AAA") ist eine Beleidigung in der Regel nicht gegeben (Bsp wäre Diskussion über Rassismus). Man muss also immer sehen, wie a) die Diskussion geführt wird und b) welchen Sinn die Diskussion hat/haben soll. Ist wie immer immer im recht, ein allgemeines Ja oder nein gibt es nicht, es kommt immer auf ALLE Umstände an. Und schon ein kleines Wort, eine (vielleicht ungewollte) direkte Ansprache kann alles ändern.
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