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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Hier einmal die Forenregeln: Eigenmächtiges Löschen des Inhalts verfasster Beiträge kann einen Ausschluss nach sich ziehen, wenn andere Beiträge dadurch aus dem Kontext gerissen werden. Konsequenzen bei Zuwiderhandlung Moderatoren dürfen Themen, Beiträge und sonstige Inhalte editieren, verschieben und löschen. Ihnen obliegt zudem die Definitionshoheit beim Auslegen der Regeln. Sofern es sich nicht um Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen handelt, sind Moderatoren nicht in jedem Einzelfall zur Darlegung einer Begründung ihrer Handlungen verpflichtet. -------- Frage: Ich füge die Lösung eines schweren Rätsels ins Forum ein und lösche die Lösung später wieder. Es hat niemand auf meinen Beitrag geantwortet etc. somit werden keine anderen Beiträge aus dem Kontext gerissen. Nachdem der Admin meinen Beitrag bearbeitet hat habe ich diesen gelöscht weil ich damit so nicht mehr einverstanden war > Der Admin hat den Beitrag (bearbeitete Version) wiederhergestellt und meinen Account gesperrt. Ist es möglich dagegen vor zu gehen? |
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| Auch wenn ich die Regeln eher als nichtig ansehe, sehe ich aber auch keinerlei Rechte, wenn es sich nicht um Urheber- oder Persönlichkeitsrechte handelt. Und da skann ich der Frage nicht entnehmen. Aber trotzdem müsste das im Einzelfall berachtet werden, eine allgemeineAntwort (gesetzliche Regelung) gibt es zu den Thema nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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