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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2010, 14:41
pas pas ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 2
Standard Impressumpflicht?


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Man nimmt folgenden Fall an:
A (Deutscher Staatsbürger) ist ein Freund von B (Brasilianischer Staatsbürger).

Nun tut A seinen Freund B einen gefallen und hostet seine Seite auf seinem deutschen Server. Die .NET Domain ist auf die Personendaten von B registriert (Admin-C und Owner-C) jedoch ist Person A der Tech-C und Zone-C.
Die Webseite beinhaltet ein Schulprojekt verfasst in portugiesischer Sprache.
Besteht eine Impressumpflicht für die Webseite?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2010, 23:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Impressumpflicht?

Normalerweise kommt es darauf an, wer der Betreiber der Seite ist, dazu hast du gar nichts gesagt
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 13:26
pas pas ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Impressumpflicht?

Hallo,
der Betreiber der Seite ist auch Person B. ;-).
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  #4 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 14:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Impressumpflicht?

Dann würde ich deutsches Recht nicht als relevant ansehen, es sei denn, die Seite wendet sich ausdrücklich an Deutsche.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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