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| Anzeige ich habe im Januar/Februar 2009 bei einem OnlineMusikhaus (beginnt mit T und endet mit mann) ein Gitarrenset mit einer Gitarre, einem Koffer, Einem Gurt und einem Satz Saiten gekauft (Dieses gab es als Komplettset eben billiger). Nun habe ich meine Gitarre zum zweiten Mal eingeschickt, da diese defekt ist/war; nach einiger Zeit erhielt ich Nachricht, das die Gitarre irreparabel sei und man mir nun dieselbe Gitarre schicken könnte, oder mir das Geld auszahlen würde. (Normalerweise kostet die Gitarre 189,- im Set wäre diese angeblich für ca. 160,- so dass man mir diesen Betrag zahlen würde.) Meine Frage ist nun, ob es nicht rechtlich so ist, das ich das komplette Set zurückgeben kann. Wenn ich zum Beispiel einen Computer kaufe und die Grafikkarte defekt ist, erhalte ich ja auch nicht nur das Geld für diese wieder... sondern kann den PC zurückgeben. Das Problem ist, der Koffer hat natürlich mehrere Macken, da er nicht von bester Qualität ist und natürlich ein Jahr in Gebrauch ist. Dem Satz Saiten wurde auch lediglich nur eine (hohe E-Saite) entnommen, die im Set doppelt enthalten war. (Ist da wohl immer doppelt dabei); so das der Satz jetzt noch für eine komplette Besaitung reichen würde. Habe mir bereits eine weitere Gitarre bei dem Händler ausgesucht; die genausoviel wie das Set kosten würde. Jetzt frag ich mich eben nur, ob es möglich ist das Set komplett zurückzugeben. Grüße |
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| Meiner Meinung nach kann der Verkäufer auch nur Teile eines Sets zurücknehmen und erstatten. Oder er amcht Wertminderung für die anderen teile geltend, was etwa auf das Gleiche herauslaufen würde.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: gitarre |
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