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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Wenne s tatsächlich eine eingetragene Marke ist, dann könnte auch das deutsche Unternehmen wegen seinem Namen Porblemne bekommen. Aber ein Herausgabeanspruch besteht nicht, bestenfalls ein Unterlassungsanspruch, wenn eigenen Rechte verletzt werden. Solange aber die GmbH keine inter********e Marke hat (EU-Marke reicht bei der Schweiz nicht) solange dürfte die GmbH keinerlei Rechte an dem Namen haben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: schweiz de domain |
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