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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 13:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2010
Beiträge: 6
Standard Händler verweigert Rückgaberecht


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Hallo.

Ich habe mir über das Internet bei einem Händler einen TFT gekauft.
Ich schloss ihn an und er funktionierte nicht, er hatte einen Wackelkontakt, denn sobald Erschütterungen auftraten, ist das Bild schwarz geworden.

Also habe ich den TFT zurückgesendet, hatte aber leider die originale Verpackung nicht mehr, weil ich nicht erwartet habe, dass ich einen defekten TFT bekommen.

Ich habe meine Bankdaten angegeben und den TFT in einem anderen Karton mit Zeitungspapier und Styropor gepolstert, zurückgeschickt.

Der Händler schreibt mir nun, dass der Monitor unsachgemäß verpackt wurde und deshalb eine Rücknahme nicht möglich ist.

Ist das rechtens?

Gestern habe ich nun den TFT wiederbekommen und er ist immer noch defekt. Was kann ich denn hier tun?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 14:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Händler verweigert Rückgaberecht

Bei einem Widerruf kann man schon davon ausgehen, dass die Originalverpackung noch vorhanden ist, sonst könnte man annehmen, das Gerät wie Eigentum genutzt (dann erlöscht das Widerrufsrecht idR.)

Etwas anderes ist es, wenn ein Sachmangel geltend gemacht wird. Hier muss man die Originalverpackung nicht (mehr) haben. Allerdings sind da die rechte und Pflichten ein klein wenig anders. Zum Beispiel kannst du vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, aber nicht von vornherein vom Vertrag zurücktreten - erst unter bestimmten Bedingungen.

Es kommt eben immer darauf an, was man eigentlich vom Verkäufer will
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 14:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Händler verweigert Rückgaberecht

Also habe ich keine Möglichkeit mehr an mein Geld zu kommen?

Jetzt ist der TFT immer noch kaputt. Darf ich den Reklamationsschein, den ich auf der Seite ausdrucken kann, nun erneut benutzen und ab wann kann ich auf ein neues Gerät bestehen? Ist nun schon das 2. Mal, dass ich den LCD anschließe und er nicht 100% funktioniert.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 14:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Händler verweigert Rückgaberecht

Zitat:
Also habe ich keine Möglichkeit mehr an mein Geld zu kommen?
Wie gesagt, beim Widerruf nach Fernabsatzvertrag sehe ich persönlich schlechte Chancen, auch wenn da die Verpackung nicht als ausschließende Bedingung verwnedet werden kann. Wenn es aber zumutbar ist (und das würde ich hier sehen) kann man schon damit argumentieren, dass es über einen Test hinaus ging.
Zitat:
Jetzt ist der TFT immer noch kaputt. Darf ich den Reklamationsschein, den ich auf der Seite ausdrucken kann, nun erneut benutzen und ab wann kann ich auf ein neues Gerät bestehen? Ist nun schon das 2. Mal, dass ich den LCD anschließe und er nicht 100% funktioniert.
Selbstverständlich kannst du ein funktionierendes Gerät verlangen. Der Verkäufer hat aber erstmal das Recht der Nachbesserung (wie er das tut ist fast ihm überlassen, Reparatur oder Austauschgerät). Erst wenn die zweimalige Nachbesserung wegen dem gleichen(!) Mangel fehlschlägt oder der Verkäufer die Nachbesserung endgültig verweigert, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt. Dann allerdings auch mit Schadensersatz für den Käufer (Ersatzbeschaffung, Aufwände ...)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 18:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Händler verweigert Rückgaberecht

Ich habe das Paket nun mit dem Reklamationsschein zurückgesendet. Ich konnte nirgendwo finden, ob dieser nur bis 14 Tage danach angewendet werden darf.
Nun habe ich mir nochmals den Rechnungsschein auf dem Paket, welches gestern den "reparierten" TFT enthielt, angeschaut und dort steht, dass OVP fehlt und die Rücksendung nicht den Verpackungsrichtlinien von DHL entsprach. "Repariert" stand aber dennoch drauf. Wobei ich finde, dass meine Verpackung besser war als die Verpackung vom Händler beim ersten Mal.
Diesmal war die Verpackung wirklich perfekt. Trotzdem funktioniert das Gerät nicht.
Kleine Erschütterungen machen den Bildschirm schwarz.

Na hoffentlich geht das gut
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