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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich habe mir über das Internet bei einem Händler einen TFT gekauft. Ich schloss ihn an und er funktionierte nicht, er hatte einen Wackelkontakt, denn sobald Erschütterungen auftraten, ist das Bild schwarz geworden. Also habe ich den TFT zurückgesendet, hatte aber leider die originale Verpackung nicht mehr, weil ich nicht erwartet habe, dass ich einen defekten TFT bekommen. Ich habe meine Bankdaten angegeben und den TFT in einem anderen Karton mit Zeitungspapier und Styropor gepolstert, zurückgeschickt. Der Händler schreibt mir nun, dass der Monitor unsachgemäß verpackt wurde und deshalb eine Rücknahme nicht möglich ist. Ist das rechtens? Gestern habe ich nun den TFT wiederbekommen und er ist immer noch defekt. Was kann ich denn hier tun? MfG |
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| Bei einem Widerruf kann man schon davon ausgehen, dass die Originalverpackung noch vorhanden ist, sonst könnte man annehmen, das Gerät wie Eigentum genutzt (dann erlöscht das Widerrufsrecht idR.) Etwas anderes ist es, wenn ein Sachmangel geltend gemacht wird. Hier muss man die Originalverpackung nicht (mehr) haben. Allerdings sind da die rechte und Pflichten ein klein wenig anders. Zum Beispiel kannst du vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, aber nicht von vornherein vom Vertrag zurücktreten - erst unter bestimmten Bedingungen. Es kommt eben immer darauf an, was man eigentlich vom Verkäufer will
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also habe ich keine Möglichkeit mehr an mein Geld zu kommen? Jetzt ist der TFT immer noch kaputt. Darf ich den Reklamationsschein, den ich auf der Seite ausdrucken kann, nun erneut benutzen und ab wann kann ich auf ein neues Gerät bestehen? Ist nun schon das 2. Mal, dass ich den LCD anschließe und er nicht 100% funktioniert. |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich habe das Paket nun mit dem Reklamationsschein zurückgesendet. Ich konnte nirgendwo finden, ob dieser nur bis 14 Tage danach angewendet werden darf. Nun habe ich mir nochmals den Rechnungsschein auf dem Paket, welches gestern den "reparierten" TFT enthielt, angeschaut und dort steht, dass OVP fehlt und die Rücksendung nicht den Verpackungsrichtlinien von DHL entsprach. "Repariert" stand aber dennoch drauf. Wobei ich finde, dass meine Verpackung besser war als die Verpackung vom Händler beim ersten Mal. Diesmal war die Verpackung wirklich perfekt. Trotzdem funktioniert das Gerät nicht. Kleine Erschütterungen machen den Bildschirm schwarz. Na hoffentlich geht das gut |
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