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| Anzeige zu folgender Frage bin ich bisher noch nicht fündig geworden: Kann der neue Eigentümer eines Gebäudes ein Verbot zur Veröffentlichung von Fotos (Innenaufnahmen) im Internet aussprechen, welche vor dem Eigentümerwechsel mit Erlaubnis des "Altbesitzers" entstanden sind? Kann er evtl. somit nachträglich eine vorher erteilte Erlaubnis widerrufen? Oder gilt die alte Erlaubnis weiter? |
| Tags: nachtraegliches, verbot, veroeffentlichung |
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