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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Ebay möchte nicht, dass digitale "Wertgestände"/"Gameaccounts" versteigert werden, das zum einem Ebay verbietet den Verkauf von nicht orginalen. Hierdrunter fällt ein Private Server, Blizzard wird keine schriftliche Genehmigung gegeben haben für diesen Server. Der Käufer kann sich blöd stellen und sich auf die Ebay-Regeln berufen, dass Private-Server nicht vom Rechteinhaber ist etc. Somit ist er schon im Recht, wenn er von Täuschung spricht. Versuch den Verkauf rückgängig zumachen |
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| Zitat:
Blizzard hat soweit ich weiß generell keine Genehmigung gegeben, dass eBay überhaupt das einstellen von Account ermöglicht? Also laut den AGB von Blizzard Entertainment ist das Handeln strikt verboten. Darüber hinaus habe ich meinem Käufer ja nicht den Server verkauft, sondern einen Charakter bzw Account (obwohl ja eigentlich die Zeit...). Es ist somit schon das original, es gibt ja kein falsches WoW. |
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| wow ist halt eine Marke von Blizzard es gibt keinen "legalen" wow server von hansfranz dadurch hast du für verwirrung gesorgt du als verkäufer hast auch ein rücktrittsrecht vom Kaufvertrag oder hast das Geld nicht mehr |
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| Es ist doch so, der Käufer wollte den Artikel haben welchen ich angeboten hatte. Sonst hätte er doch nicht darauf geboten wenn deutlich drin steht, worum es sich handelt? Es gibt tausende die auf einem privaten Server spielen, sei es aus Zeitgründen oder des Geldes wegen (nicht jeder hat 13 Euro im Monat). Mein Käufer hat aufgrund dessen das er wenig zeit hat und sonst nicht im High End Content spielen kann, genau sowas wie meinen Account gesucht (das habe ich noch als Email). Ich habe gerade gelesen: Wenn ein Artikel den Namen oder das Logo einer Firma trägt, aber von dieser Firma weder hergestellt noch zugelassen wurde, dürfen Sie ihn auf eBay nicht anbieten So steht es bei eBay. Doch wo habe ich einen Fehler gemacht? Ich habe lediglich die Zeit "verkauft" welche ich beansprucht habe um den Account zu herzurichten wie ich ihn angeboten habe. Darüber hinaus habe ich ja auch keinen Server zum Kauf angeboten, sondern lediglich das von Blizzard hergestellte Spiel/ den Charakter. Ob sich dieser auf einem Server von xyz befindet, spielt in dem Fall doch keine Rolle? Aus meiner Sicht steht das auf einem anderen Blatt? Klärt mich auf wenn ich falsch liege, aber für mich sind Server und das eigentliche Spiel schon ein unterschied. Beispiel: Counter-Strike, da gibt es massig Server, auch private Server. Dennoch bleiben die Spielfiguren und die Karten immer gleich. MfG PS: Noch eine kleine Frage, wenn ich mir einen Anwalt nehmen müsste, ich aber derzeit KEINEN Job und somit auch KEIN einkommen habe, wie soll ich das bezahlen? Geändert von Niddfjoed (10.07.2010 um 01:24 Uhr). |
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| Counter Strike hier sind Private Server legal wenn du ihn per email aufgeklärt hast, dann hat er doch bekommen, was er wollte du hast doch jetzt account und geld wieder? warum ignorisert du die person nicht, weil bevor die nicht "handelt" kannst du eh nichts machen ? |
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