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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ich möchte Euch meine Situation schildern. Ich habe bei eBay einen World of Warcraft Account zum Kauf angeboten, einen Account auf einem privaten Server. Ich habe ganz bewußt darauf verzichtet etwas von Battle.net, offiziellen World of Warcraft Account und alle Charaktere befinden sich auf offiziellen Blizzard Servern zu schreiben. NICHTS DAVON HABE ICH REINGESCHRIEBEN. Denn wie gesagt ist es nur ein privater Server. Darüber hinaus habe ich auch nichts davon geschrieben das die Namensänderung, der Serverwechsel oder Fraktionswechsel verfügbar seien. Auch wegen evtl restlicher Spielzeit habe ich kein Wort verloren...eben um nicht den Eindruck zu erwecken es sein ein offizieller WoW Account etc. Am Ende der Auktion habe ich extra nochmal folgendes geschrieben: Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Ich übernehme keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes. Mit Abgabe Ihres Gebotes, erklären Sie sich einverstanden das nur und ausdrücklich die Investierte Zeit bezahlt wird. Mit dem Gebot nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Handel den Allgemeinen Geschäftsbedinungen von Blizzard Entertainment widerspricht und eine Sperrung des Accounts zu Folge haben kann. Ich übernehme keine Verantwortung falls es zu einer Accountsperrung aus egal welchem Grund kommen sollte. Alle Gegenstände etc bleiben Eigentum von Blizzard Entertainment. Hinweise: Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard Entertainment. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Alle angegebenen Charaktere befinden sich auf einem Server von Exilium Network. Die Charaktere befinden sich auf einem Privaten World of Warcraft Server und sind nicht auf originalen Blizzard Servern spielbar. Hatte auch noch reingeschrieben, dass wenn Unklarheiten vorhanden sind, dass man mich anschreiben soll. Jeder der mich gefragt hatte ob es ein privater oder offizieller Account ist hat von mir so schnell wie möglich eine Antwort bekommen das es ein privater Account ist. Die Situation sieht jetzt so aus: Käufer hat das wohl alles nicht gelesen (oder wollte es nicht lesen), hat mich auch nicht gefragt ob es ein offizieller Server ist oder nicht. Am Ende hat er den Zuschlag für 400 Euro bekommen. Er bezahlt per PayPal und ich gebe ihm die Daten. Nach ein paar Tagen zieht er dann das Geld zurück mit dem Vorsatz ich hätte Falschangaben gemacht, er wolle ja überhaupt keinen privaten Account haben (was ich merkwürdig finde, denn man hat eindeutig gesehen das ich einen privaten Account anbiete. Man sieht sich ja auch nicht nur eine Auktion an. Man hätte das ohne weiteres gesehen eben weil nichts von Blizzard oder offiziell drin steht!) und das sei sowieso verboten. Daraufhin habe ich dann bei PayPal meine Sicht und Lage geschildert und ich habe den Zuspruch erhalten und auch das Geld. Der Käufer wollte mich dann noch um den Finger wickeln und mir mehr als 100 Euro einfach schenken wenn ich ihm den Rest zurücküberweise. Ich habe mich natürlich geweigert, denn aus meiner Sicht habe ich alles richtig gemacht. Wie sieht das ganze nun aus, wie hoch sind seine Chancen doch als Sieger herauszugehen? Bin für jede Hilfe dankbar. MfG :-) PS: Einen Anwalt möchte ich mir nicht nehmen, sondern alles selbst regeln. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Betrug kommt mitlerweile durchaus in Frage, nach neuer Rechtssprechung. Der Fall war zwar mit einem Spielekonsoekarton, der für einen natürlich viel zu hohen Preis versteigert wurde, aber gibt zu diesem Fall ja durchaus Ähnlichkeiten. Ansonsten möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei ebay Versteigerungen nicht um eine Versteigerung nach §156 BGB handelt; dazu steht auch etwas in den Nutzungsbedingungen. @Niddfjoed bei einem Auto, das einen Unfall hatte, darfst du diese Tatsache auch nicht verschweigen. Das Problem, was bei dir vorliegen könnte, ist, dass in der Auktion nicht eindeutig stand, dass der Account auf einem privaten Server liegt, man also ggf. durchaus erwarten konnte, dass es ein offizieller Account ist.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Dann werde ich in Zukunft das §156 BGB weglassen. :-) Ich habe definitv nichts verschwiegen, meinen Interessenten habe ich schließlich bei Nachfragen mitgeteilt um was es sich handelt. Meines Erachtens war es auch deutlich zu sehen und vor allem zu lesen, dass es sich nicht um einen offiziellen Blizzard Account handelt. Kann überhaupt eine Klage folgen? Ich habe mal etwas von Sacherecht(?) gelesen, was hier wohl nicht der Fall wäre? Darüber hinaus habe ich im Grunde genommen auch nur die investierte Zeit zum Kauf angeboten oder? Ein Fall von Betrug wäre es doch erst wenn man bewußt etwas unterschlägt oder falsch angibt oder? Und wie sieht das aus, Blizzard verbietet ja den Handel mit Accounts, hat sich der Käufer damit nicht auch "Strafbar" gemacht? MfG |
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