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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 14:28
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Verkauf

eine greifbare Sache ist x-mal vorhanden, zb deine 4 Stühle
ein digitales Gut ist unendlich-mal vorhanden, also n-fach
Hierdraus folgt, dass eine Gewinnabsicht vorliegt.

Wird normalerweise "automatisch" beantragt(befreit), wenn man einen Gewerbeschein sich holt. Man muss den Zettel haben, wo entweder befreit oder die Umsatzsteuer-ID drauf steht
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  #7 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 15:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verkauf

Zitat:
Wird normalerweise "automatisch" beantragt(befreit), wenn man einen Gewerbeschein sich holt. Man muss den Zettel haben, wo entweder befreit oder die Umsatzsteuer-ID drauf steht
Hast du irgendwann schon mal ein Gewerbe beantragt? Wohl nicht, denn dann wüsstest du, dass das nicht so läuft.
Wenn man das Gewerbe beantragt, muss man dazu gar nichts angeben. Erst später, wenn der Fragebogen vom FA kommt, wo du die Angaben zum Gewerbe machst, kannst du ein Häkchen setzen - vorausgesetzt, du hast passende Zahlen eingetragen (du solltest also vorher wissen, welchen Umsatz du machen darfst, wenn du diese Regelung nutzen möchtest). Sonst lacht sich der Barbeiter wahrscheinlich eher krumm und du bist schon bevor du irgendwas gemacht hast auf der Liste der nächsten Steuerüberprüfungen.
Und wenn du alles richtig gemacht hast, bekommst du irgendwann den Bescheid, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst. Vorher darfst du das gar nicht.
Und die Steuernummer bekommst du trotzdem. Mit der Umsatzsteuer-ID hat das nicht das geringste zu tun, du müsstest du (falls du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt) separat beantragen.

Man sollte schon wissen, wovon man spricht, oder es zumindest einmal erlebt haben, bevor man seine geistigen Ergüsse los lässt

Zitat:
eine greifbare Sache ist x-mal vorhanden, zb deine 4 Stühle
ein digitales Gut ist unendlich-mal vorhanden, also n-fach
Hierdraus folgt, dass eine Gewinnabsicht vorliegt.
Was für ein Schwachsinn - selbst bei 1 Artikel kann eine Gewinnabsicht vorliegen. Hier wäre bestenfalls die auf Dauer angelegte Tätigkeit relevant.

Du solltest dir mal gemütlich reinziehen, wann ein gewerbliches Handeln vorliegt, dann würdest du dich wahrscheinlich in Grund und Boden schämen für deine "qualifizierten" Antworten. Aber manchmal kommt es mir vor, als wäre dir dieses Gefühl fremd
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #8 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 21:17
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Verkauf

Wenn Sie ein persönlich Problem haben, dann Schreiben Sie es per PM oder Email
Diese ist Ihnen als Betreiber der Seite bekannt! Ja ich meine Sie aaky, die Häufigkeit und der Satzstil hat Sie verraten. Deshalb wird auch nicht die Email beantwortet.

Man merkt echt, dass Sie keine Ahnung haben.
Wenn man ein Gewerbe führt ist es Strafbar bei Rechnungen, wenn man keine Umsatzsteuer-ID besitzt bzw man nicht schreiben kann, dass man befreit ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 21:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verkauf

Zitat:
Wenn Sie ein persönlich Problem haben, dann Schreiben Sie es per PM oder Email
Ich habe kein Problem. Du?
Zitat:
Diese ist Ihnen als Betreiber der Seite bekannt! Ja ich meine Sie aaky, die Häufigkeit und der Satzstil hat Sie verraten. Deshalb wird auch nicht die Email beantwortet.
Ich soll der Betreiber der Seite sein? Garantiert nicht. Hier würde ich es zur Not sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn du weiter derartige nachweisliche Lügen verbreitest.
Zitat:
Man merkt echt, dass Sie keine Ahnung haben.
Kompliment zurück.
Zitat:
Wenn man ein Gewerbe führt ist es Strafbar bei Rechnungen, wenn man keine Umsatzsteuer-ID besitzt bzw man nicht schreiben kann, dass man befreit ist.
WAS ist strafbar, "wenn man keine Umsatzsteuer-ID besitzt bzw man nicht schreiben kann, dass man befreit ist"?
Empfehlung zur Literatur:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/index.html
Wenn ich nicht im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehme, brauch ich keine.
Und wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung nutze (ich nehme an, das meinst du mit "befreit") muss ich das auch nicht angeben.
Wieso mache ich mich also strafbar, wenn ich jetzt Rechnungen ausstelle?
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Geändert von aaky (14.08.2010 um 00:34 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 14.08.2010, 00:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verkauf

Zitat:
Die Umsatzsteuer-ID wird nicht nur bei "innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU" gebraucht, aber ich halte mich mal raus. Es hat keinen Sinn es jemanden zu erklären...
Dann müsstest du das ja auch dem Finanzamt und dem Bund erklären. Da gebe ich dir recht, das macht keinen Sinn, die verstehen das sowieso nicht. Genauso wie ich.
Zitat:
und das du ein Problem hast, fragen mich selbst schon andere Personen.
Es heißt zwar "ob du ein Problem hast" - sonst müssten sie nicht fragen (ein kleiner Exkurs in die deutsche Sprache) - aber mich hat noch keiner gefragt - aber klar jetzt verstehe ich warum, du bist natürlich der eindeutig bessere Ansprechpartner dafür. Mit deiner Fantasie wirst du sicherlich auch die richtige Antwort parat haben.
Zitat:
Überleg mal, ob eine Pause als Moderator besser wäre
Und wieder mal scheint dir etwas zu entgehen. Wie kommst du darauf, dass ich Moderator bin? Warum sollte ich von etwas pausieren, was ich gar nicht bin? Ach ja, weil wir vorhin bei der deutschen Sprache waren: Wenn ich eine Pause als Moderator machen würde, müsste ich einer werden, um Pause zu machen. Ansonsten heißt es "Pause von etwas machen".
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