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| eine greifbare Sache ist x-mal vorhanden, zb deine 4 Stühle ein digitales Gut ist unendlich-mal vorhanden, also n-fach Hierdraus folgt, dass eine Gewinnabsicht vorliegt. Wird normalerweise "automatisch" beantragt(befreit), wenn man einen Gewerbeschein sich holt. Man muss den Zettel haben, wo entweder befreit oder die Umsatzsteuer-ID drauf steht |
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Wenn man das Gewerbe beantragt, muss man dazu gar nichts angeben. Erst später, wenn der Fragebogen vom FA kommt, wo du die Angaben zum Gewerbe machst, kannst du ein Häkchen setzen - vorausgesetzt, du hast passende Zahlen eingetragen (du solltest also vorher wissen, welchen Umsatz du machen darfst, wenn du diese Regelung nutzen möchtest). Sonst lacht sich der Barbeiter wahrscheinlich eher krumm und du bist schon bevor du irgendwas gemacht hast auf der Liste der nächsten Steuerüberprüfungen. Und wenn du alles richtig gemacht hast, bekommst du irgendwann den Bescheid, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst. Vorher darfst du das gar nicht. Und die Steuernummer bekommst du trotzdem. Mit der Umsatzsteuer-ID hat das nicht das geringste zu tun, du müsstest du (falls du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt) separat beantragen. Man sollte schon wissen, wovon man spricht, oder es zumindest einmal erlebt haben, bevor man seine geistigen Ergüsse los lässt Zitat:
Du solltest dir mal gemütlich reinziehen, wann ein gewerbliches Handeln vorliegt, dann würdest du dich wahrscheinlich in Grund und Boden schämen für deine "qualifizierten" Antworten. Aber manchmal kommt es mir vor, als wäre dir dieses Gefühl fremd
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn Sie ein persönlich Problem haben, dann Schreiben Sie es per PM oder Email Diese ist Ihnen als Betreiber der Seite bekannt! Ja ich meine Sie aaky, die Häufigkeit und der Satzstil hat Sie verraten. Deshalb wird auch nicht die Email beantwortet. Man merkt echt, dass Sie keine Ahnung haben. Wenn man ein Gewerbe führt ist es Strafbar bei Rechnungen, wenn man keine Umsatzsteuer-ID besitzt bzw man nicht schreiben kann, dass man befreit ist. |
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Empfehlung zur Literatur: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/index.html Wenn ich nicht im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehme, brauch ich keine. Und wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung nutze (ich nehme an, das meinst du mit "befreit") muss ich das auch nicht angeben. Wieso mache ich mich also strafbar, wenn ich jetzt Rechnungen ausstelle?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] Geändert von aaky (14.08.2010 um 00:34 Uhr). |
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