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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wie müsste man vorgehen in folgender Situation, welche Empfehlungen gibt es da aus der Erfahrung heraus? Situation (alle Namen sind fiktiv!): 1) Privat-/Natürliche Person mit dem Namen "MUSTERMANN" ist seit 15 Jahren Inhaber der Domain www.MUSTERMANN.de 2) Diese Domain ist bei einem bekannten deutschen Hoster, z.B. Strato/1&1,etc. gehostet gegen monatliche Gebühr 3) Es meldet sich bei Person MUSTERMANN die ausländische (!) Firma Mustermann LTD, und fragt an ob sie für ihre Markterweiterung nach Deutschland die Domain www.mustermann.de abkaufen könnte. Sie bittet um Angabe eines Angebotes. 4) Nachdem Herr Mustermann ein Angebot per Einschreiben abgegeben hat, meldet sich Firma Mustermann Ltd monatelang nicht mehr. Herr Mustermann fragt sich nun: Fragen: A) Herr Mustermann ist der Meinung, da er genauso heisst wie die Domain, und es eine ausländische Firma ohne größeren Bekanntheitsgrad ist, kann die Firma die domain nicht gerichtlich erstreiten. Oder doch? B) Herr Mustermann weiss nicht ob ein Kaufvetrag zwischen ihm und der Firma ausreicht, oder kann der Hoster den Verkauf verweigern? (Die Firma möchte nicht nur die c-Rechte, sondern die domain selber hosten). D.h. muss beim Vertrag aufsetzen trilateral vorgangen werden (Person, Firma, bisheriger Hoster), oder reicht es aus zwischen Person und Firma? C) Sollte Herr Mustermann die Verkaufsabwicklung selber machen oder per Anwalt/Notar? D) Muss - bei Zustandekommen des Verkaufes - Herr Mustermann als Privatperson Steuern zahlen für solch einen Verkaufserlös, wahrscheinlich schon, Einkommenssteuererklärung, sonstige Einnahmen, mit wieviel Prozent wird sowas verrechnet (Privatperson!) Anm: Den Marktwert und Verhandlungspreis hat Herr Mustermann schon grob per Internet sondiert. Viel Spaß beim Lösen der Aufgaben, Sie haben 90min Zeit bis zur Abgabe, ihr Prof... (Scherz) Danke für die Infos vorab, Roger |
| Tags: auslaendisch, domain, firma, gleicher name, verkauf |
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