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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| @elradon: natürlich glaube ich nicht blind irgendwelchen Leuten aus dem Internet. Ich ziehe im Moment eine Webseite für einen Freund um. Meines Wissens nach ist man eben verpflichtet die Links a) vor der Verlinkung zu überprüfen und b) diese in "zumutbarem Maße" Regelmäßig erneut zu überprüfen. Eure Antworten haben mich in meinem Glauben bestärkt und auch wenn ihr mir keine Rechtliche Grundlage genannt habt, in der das dann auch so drin steht werde ich meinem Freund nun guten Gewissens darauf hinweisen. |
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| Ich glaub nicht, dass es da eine Grundlage für gibt, wo man verpflichtet ist Links zu prüfen. Ich denke es kommt aus § 823 BGB, vom "Verschulden" und die Verletzung ist eben nicht verschuldet, wenn sie erst später entstanden ist, man aber regelmäßig kontrolliert hat.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. Geändert von Elradon (14.07.2010 um 18:20 Uhr). |
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| Richter deren Spezialisierung das Internetrecht ist unteranderem beteiligt an dem Disclaimer-Urteil! Ich vermute mal, dass die selber besser wissen, was sie geschrieben haben das erste Quelle, zweite Quelle ich beziehe mich immer auf ein Skript der Uni Münster |
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| Also unter http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm ist nichts von Uni Münster, da ist vielmehr das Urteil, was du angesprochen hast, mit Erläuterung, dass so ein Disclaimer nichts bringt. Nennst du bitte deine Quelle wo steht, dass so ein Disclaimer sinnig ist? Ich kann auf meiner Seite auch keine Bombenbauanleitung zur Verfügung stellen und dann sagen "ich will dafür nicht haften" ...
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| eigenartig, dass es immernoch im uni-Skript steht es wird zwar selbst geschrieben, dass das Urteil zweifelhaft ist, denn wer nennt eine zweite Seite sein eigen. Aber es muss gekennzeichnet sein Gibt aber noch "schlimmere" Regeln such uni münster internetrecht meistens muss man aber die url anpassen, weil google noch das ganz alte pdf hat dort in materialen und da hast sie ca 500 seiten geballtes wissen |
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