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| Anzeige Hallo liebe gemeinde...ich hätte da mal ein kleines anliegen bzw eine frage. der kollege A hat 2 .com domains die er nicht benötigt und hat die seinem kollegen B angeboten da was mit zu machen.also sprich bisl text content und ein partnerprogramm drauf um bisl geld zu verdienen und fertig ist die neue seite. da nun der kollege A im ausland sitzt(CZ) auf den die domain registriert ist und der Kollege B in de...muss da nun ein impressum drauf oder nicht.wenn ja wer?Kollege A oder Kollege B ? ach und hab da vorhin noch was gelesen beim überfliegen.ist das richtig das ein impressum keine bildergrafik sein darf ?? MfG |
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| Wichtig ist der Betreiber der Seite. Und weil der, so wie ich das verstehe, in Deutschland ist braucht die Seite ein Impressum
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| ah ok...und wie ist das wenn dann kollege a zu 50 % betreibt also sprich texte sind von ihm und zu jedem text ist ein kleiner banner mit seinem account vom partnerprogramm und 50 % sind von kollege B mit seinen texten und banner von seinem Partnerprogramm account...wie siehts da aus? muss da ein vertrag nochmal unter den beiden bestehen irgendwie? oder formulieren wir es mal andersrum.kollege B ist webdesigner und gestaltet die seite und macht bisl suchmaschinen optimierung damit die seite besser gefunden wird.er lässt sich das nicht bezahlen in form einer rechnung sondern möchte da werbung mit einem partnerprogramm enbinden.hat er auf längere sicht mehr davon als eine einmalige rechnung.wie schauts da aus? |
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| Irgendwer ist Betreiber der Seite. Und danach richtet sich das Ganze. Wenn es beide gleichberechtigt sind (was ich eher nicht glaube) muss vertraglich geregelt sein (das muss zwar nicht schriftlich sein, wäre aber bei späteren Streitereien, die definitv vorprogrammiert sind, immer besser) wer verantwortlich ist. Ein zu "50% betreiben" der Seiter gibt es einfach nicht, bestenfalls Verantwortlichkeiten. Und auch die sollten vertraglich geregelt sein.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| na und wer sagt bzw bestimmt nun wer betreiber ist??kollege A kann sagen ich bin betreiber denn mir gehört die domain und hab 50-60 % meines content und meiner pp's drauf...also dann sein impressum? und nochmal zu meiner frage: ein impresum darf keine Bildgrafik sein? ist das richtig ? |
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