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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #11 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 16:11
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Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Ladung vor den Landgericht

Ja wenn ich das gleiche wieder sage was die Wahrheit war dann bekomme ich wieder eine Anzeige wegen falscher Zeugen Aussage oder wie lauft das ?
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  #12 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 00:07
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Standard AW: Ladung vor den Landgericht

Was sollst du denn jetzt konkret tun?

Bist du als Zeuge geladen, um noch einmal auszusagen? Dann solltest du wohl bei der Wahrheit bleiben.

Wenn es jetzt dein Verfahren ist, du also Angeklagte bist, kannst du auch schweigen. Nicht auszusagen sollte eigentlich nicht als Belastung gesehen werden. Heißt es nicht immer "im Zweifel für den Angeklagten"? Oder gillt die Unschuldsvermutung de facto in Deutschland auch schon nicht mehr?

Das ist aber alles in allem 'ne ganz heiße Kiste. FRAG! EINEN! ANWALT!

Geändert von Bachsau (05.08.2010 um 00:10 Uhr).
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  #13 (permalink)  
Alt 07.08.2010, 07:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Ladung vor den Landgericht

Ich soll vor den Landgericht wieder aussagen.
Ich selbst habe die Anklageschrift bekommen wegen uneidliche falsch Aussage.
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  #14 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 16:32
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Standard AW: Ladung vor den Landgericht

Joa, dann hast'e eh nen Anwalt. Der wird dir sagen, was du sagen sollst.
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  #15 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 21:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Ladung vor den Landgericht

Ich selbst habe keinen Anwalt und der den Angeklagten vertretet der meint nur das ich machen soll wie ich es für richtig halte.
Er hat nur gesagt wenn ich Aussage dann soll ich das gleiche sagen wie beim Amtsgericht.
Wenn ich nichts sage dann belaste ich mich und den Angeklagten.
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