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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige ich hoffe hier finde ich hilfe für mein problem. ich bin geschäftsführer in einem kleinen hotel in zürich. wir haben von der deutschen firma neue mediengesellschaft mbh aus greifswald ein angebot für eine eintragung in ein tourismusverzeichnis bekommen, dass unsere rezeptionistin unterschrieben hat. ich wurde aber nicht involviert und habe dem nachträglich widersprochen. die zahlung von immerhin knapp 700 euro für ein jahr habe ich dann verweigert, woraufhin diese firma uns beim bezirksgericht zürich verklagt hat. nun müssen wirr nicht nur die 700 euro, sondern auch noch die prozesskosten und für die kommenden beiden jahre auch jeweils 700 euro zahlen. alles in allem sind wir bei weit über 3000 franken. unser advokat sagte mir das es nach deutschem recht verhandelt wurde und das ich demnach als geschäftsführer voll für den fehler meiner mitarbeiter haftbar gemacht werde, auch wenn ohne mein wissen gehandelt wurde. ist das zulässig? kann man hier nicht mit schweizerischem recht argumentieren und vom rücktrittsrecht gebrauch machen? zumal wir in 6 monaten nur um die 7 anfragen über das tourismusverzeichnis.info erhalten haben und sich der eintrag für uns kaum rechnet. |
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| Der Anwalt sollte eigentlich Bescheid wissen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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