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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige mal eine Frage. Ich habe mir mal egal aus welchen Gründen eine Domain gesichert die eine Doppelnamen von einer PErson ist. Also bspw. "www.familienname1-familienname2.de" nun wurde ich von dieser Person abgehmant und in einem Schrieben wurde mir erklärt (vom RA) dass ich die DOmain an die PErson geben muss und dass ich die Rechtsanwaltskosten zahlen muss. 1. Frage: Wenn ich der Person sofort die Domain gebe ohne dass ich Probleme mache, muss ich da wirklich die RA-Kosten zahlen, denn man kann ja ganz leicht raus finden wer eine gewollte Domain besitzt und ihn dann selber Kontaktieren ohne dass irgendwelche Gebühren entstehen. Muss ich Zahlen? 2. Frage: Was kann ich machen um diese Person solange wie möglich nicht die Domain zu geben und was kann da schlimmsten falls gegen mich passieren bzgl. Kosten und Gerichtliche Verfahren. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. |
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| Ich wüsste zwar nicht, auf welcher Grundlage ein Herausgabeanspruch bestehen sollte, aber der Anwalt wird es schon begründet haben ) Ich würde empfehlen zu prüfen, ob das Schreiben tatsächlich von einem Anwalt stammt und wenn ja, das Ganze dem eigenen Anwalt geben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| danke für die antwort. das schreiben ist zu 100% vom RA per einschreiben. Darin Steht folgende Begründung. Das Schreiben habe ich vor 8 Tagen erhalten: Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Registrierung eines fremden Namens als Domainnamen eine Namensanmaßung und damit einen unbefugten Namensgebrauch dar Der berechtigte Namensträger wird dadurch, dass ein Dritter den Namen als Domainname unter einer bestimmten Top-Level-Domain registriert und registriert hält von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen. Der Gebrauch eines fremden Namens als Domainname ist dann unbefugt, wenn Ihnen keine eigenen Rechte an diesem Namen zustehen .... |
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| Ich kenne da aber andere Rechtssprechungen .... also nehmen, und zu einem auf Domainrecht spezialisierten Anwalt gehen.
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| ja aber konnten sie mir da vlt sagen iúm welche rechtssprechungen es sich dabei handelt. ich möchte halt nicht au noch meinen anwalt zahlen wenn ich keine chance vor gericht habe.... würd mich über eine genauere antwort sehr freuen... |
| Tags: abmahnung, domain, internet |
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