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| Anzeige wenn eine Einzelgesellschaft bisher eine Webseite betrieb und ihre Produkte vorstellte, seit neuem ein Teil des Angebots von einer GmbH hergestellt wird, die beteiligten Personen die selben sind und die Einzelgesellschaft weiterhin mit ihrem Bereich besteht, was ändert sich für die Webseite? Müssen beide Gesellschaften in das Impressum? Muss ausser dem Impressum sonst noch etwas beachtet werden? Die Namen sind fast gleich, also z.B. "Märchen-Heini Backwaren" für die Mohnbrötchen und "Bäckerei Märchen-Heini GmbH" für die Käsebrötchen. Es soll nicht auf 2 Internetpräsenzen verteilt werden. Ich bitte von Diskussionen abzusehen, ob die Unterscheidung sinnvoll ist. Die Entscheidungen stehen bereits. Es geht hier lediglich um die rechtlich "wasserdichte" Präsenz im Internet. Ich hoffe, den Fall verständlich dargelegt zu haben und bedanke mich schonmal im Voraus für die Bemühungen. |
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