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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Unfreie Sendungen muss der Verkäufer tatsächlich nicht annehmen, da diese unverschämt teuer sind (Stichwort Schadensminimierung). Genauso muss er übrigens auch nicht auf Abholung eingehen, da das auch mit Mehrkosten verbunden ist. Oder der Verkäufer geht darauf ein, zieht aber den Betrag ab, der durch das Verhalten des Käufers zusätzlich entstanden ist. Solche "Wutreaktionen" sollte man also möglichst vermeiden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ja, und was soll ich dann machen?? Ich sehe ja ehrlich gesagt nicht ein eine erneute Rücksendung zu bezahlen (einmal habe ich den Artikel bereits zurück gesendet, und die Rücksendung bezahlt), aber warum soll ich das erneut zahlen, nur weil bei denen am Lager irgendwer "zu blöd" ist den richtigen Artikel einzupacken??? |
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| Was du machst musst du selbst wissen. Nur das ist eben das Risiko, was man als Käufer bei Versandkäufen eingeht.
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| Meine "Sorge" ist allerdings, da ich dem Verkäufer eine "Nachbesserung" einräumen muss... und so wie die sich anscheinend "anstellen", wird der "Depp" auf dem Lager , mir erneut die falschen Artikel zusenden, und ich müsste dann eine erneute Rücksendung zahlen... Das kann es doch wohl auch nicht sein, oder??? |
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| Zitat:
Und dann müsste der Verkäufer alle Kosten zahlen, also auch die bisherigen Rücksendungen, da er nicht in der Lage war, nachzubessern.
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