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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich habe eine Frage, ich habe bei einem Händler etwas Online gekauft, dieses auch relativ schnell geliefert bekommen. Leider war es nicht der Artikel den ich bestellt hatte, als habe ich diesen zurück geschickt (Porto Kosten habe ich getragen), und der Rücksendung einen Brief beigelegt, das ich einen falschen Artikel erhalten habe und gerne Artikel Nr. XYZ den ich auch bestellt habe, zugesendet bekommen möchte... Dann über 5 Wochen nix, dann hab ich mal ne freundliche Mail hingeschickt, das ich Ihnen was zurück geschickt habe, und wann ich mit meiner richtigen Lieferung rechnen könnte. Einen Tag später bekam ich dann eine Mail, das die Sachen rausgeschickt worden sind, kamen auch direkt am nächsten Tag an. Leider wieder der falsche Artikel. Ich dann wieder eine Mail geschrieben, das ich erneut den falschen Artikel erhalten habe, nämlich Artikel XYZ und nicht Artikel ABC. Worauf ich jetzt eine Mail erhalten habe, das ich die Sachen gerne zurück schicken kann, da der Warenwert aber unter 40€ liegt die Portokosten tragen müsste. Ist das so Rechtens??? Ich bekomme 2 mal einen falschen Artikel geliefert und soll beide Male die Portokosten tragen??? Ich meine, ich ja ein Fehler des Verkäufers gewesen und nicht meiner, wenn die den falschen Artikel einpacken, oder??? |
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| Es kommt ganz darauf an, was man geltend macht. Macht man einen Widerruf wegen Fernabsatzvertrag geltend, gelten auch die gesetzlichen Vorschriften. Unter anderem auch was die Rücksendekosten angeht. Macht man aber Sachmängel (falscher Artikel) geltend, muss man die Kosten als Käufer nicht tragen. Allerdinsg hat der Verkäufer dann das Recht auf Nachbesserung.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Antwort, der Verkäufer hatte ja bereits die Gelegenheit der Nachbesserung, einmal hab ich die Artikel ja bereits zurückgesendet (auf meine Kosten), dann eine weitere Lieferung erhalten, leider wieder die falschen Artikel, als ich das per Mail erneut mitgeteilt habe, kam eine kurze Antwort, den von mir bestellten Artikel hätten Sie nicht (steht aber nach wie vor auf deren HP im Online Shop) und ich soll Ihnen mitteilen, wann Sie den Artikel abholen lassen können. Als ich Ihnen mitgeteilt habe, ab wann der Artikel abgeholt werden kann, teilte man mir mit, das der Warenwert unter 40€ läge und ich erneut die Rücksendekosten tragen müsste, obwohl es ja deren Verschulden ist. |
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| Der Verkäufer hat das Recht der zweimaligen Nachbesserung des gleichen Sachmangels In dem Faöll würde ich aber eine endgültige Verweigerung sehen, womit sich das Recht zum Rücktritt ergibt. Nicht verwechseln mit dem Rücktritt nach Widerruf. Wie bereits gesagt, da würden sich andere Rechtsfolgen ergeben. Ich würde dem Verkäufer nochmal sehr deutlich m,achen, dass es sich nicht um einen Widerruf handelt, sondern um einen Rücktritt wegen Falschlieferung (Sachmangel). In dem Faöll hat der Verkäufer alle Kosten zu tragen und eventuell sogar Schadensersatz zu leisten (Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung, Anwaltskosten ...). Er sollte sich also gut überlegen, wie weit er gehen will
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| So, nachwievor habe ich ein "Problem" mit dem Verkäufer... ich habe Ihm eine Frist gesetzt, den Artikel abzuholen, diese Frist hat er nicht eingehalten... Jetzt habe ich Ihm eine Emails geschrieben á la "da Sie den Artikel nicht haben abholen lassen, schicke ich Ihnen den Artikel unfrei zurück, da Falschlieferung"... Worauf eine Email kam, das Sie unfreie Sendungen nicht annehmen würden... Und nu??? Schick ich den Artikel jetzt unfrei raus, und geh das Risiko ein, das er zu mir zurück kommt und ich doppeltes Porto zahlen muss?? |
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