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| Anzeige Ich betreibe einen Forum, welcher nur für die Mitglieder einer Genossenschaft zugänglich ist. Jede Forumsmitglied wird geprüft auf die Mitgliedschaft in der Genossenschaft bevor er schreiben oder lesen kann. Im Forum sind etwa 7% der Mitglieder vertreten. In einigen Themen werden die Gremien kritisiert und manchmal geht es hart zur Sache. Allerdings achte ich immer darauf, dass keine Verleumdung stattfindet, was nicht immer einfach ist. Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen, in der hingewiesen wird, dass in meinem Forum die Gremiumsmitglieder verleumdet werden. So wurden keine exakten Angaben gemacht, wann und bei welchem Thema, sondern es wurde nur allgemein auf die vermeintlichen Verleumdungen hingewiesen. Meine Frage ist: Wenn sich jemand gestört oder verleumdet fühlt, muss er mir nicht genau sagen, wann und in welchem Thema und wer die entsprechenden Texte geschrieben hat? Das ist deswegen wichtig, weil das Forum um die 1.500 Beiträge in vielen Unterforen und Themen hat . Es ist unmöglich herauszufinden, wo die gemeinten Stellen sind. Das ist umso schwerer, weil mir keine genauen Zitate gemacht wurden, sondern Inhalt zusammenfasst wurde. Mit der Suchfunktion kann ich dann nicht erreichen, weil diese genaue Zitate braucht. Gruß Holsten |
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| Also soweit ich informiert bin, ist einen Forenbetreiber nach ständiger Rechtsprechung 48 Stunden Zeit zu geben, fragliche Beiträge zu entfernen bevor er der Störerhaftung unterliegt und somit abmahnbar wird. Solange man Dir zudem nicht sagt, welche Beiträge genau Du entfernen sollst, scheint mir die ganze Abmahnung die Du da erhalten hast sehr fragwürdig.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen.[/SIZE] Geändert von GuardianAngel (03.08.2010 um 19:34 Uhr). |
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