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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 1
Standard Gelieferte Ware angeblich defekt


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Person A verkauft einen ungebrauchten Artikel privat über ein Auktionshaus und schließt jede Garantie und Gewährleistung aus.

Person B kauft diesen Artikel und bezahlt, aber nach Erhalt der Ware möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Ware angeblich defekt sei.

Person B droht auch mit einem Anwalt und einer Negativen Bewertung, falls Person A den Artikel nicht zurücknimmt.

Wer steht in der Beweispflicht und wie kann diese aussehen?

Mit Freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 19:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Gelieferte Ware angeblich defekt

Es komtm darauf an, ob der Ausschluss der Gewährleistung rechtlich sauber war - einfach nur der übliche Satz "keine Garantie, keine Rücknahme" reicht da nicht. Sonst müsste der Verkäufer bei Sachmängeln nachbessern.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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