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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 17:53
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Frage zur Gewährleistung

Was muss der rosa Konzern und aus welchem Grund? Kannst du bitte vollständige Sätze schreiben?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zur Gewährleistung

A wird den rosa Konzern mal anrufen und fragen was die dazu sagen. Aber viel Hoffnung besteht da wohl nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 18:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zur Gewährleistung

Die Frage ist schon seltsam beantwortet den "rosa Konzern" wird das nicht die Spur interessieren, was sich manche Hirne hier ausdenken ...

A muss sich doch klar werden, was er will.
Will er Sachmängelgewährleistung geltend machen, hat er das Nachweisproblem.
Will er Garantie geltend machen, muss er sich an den wenden, der die Garantie gibt. Das muss ja irgendwo stehen.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 18:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zur Gewährleistung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Die Frage ist schon seltsam beantwortet den "rosa Konzern" wird das nicht die Spur interessieren, was sich manche Hirne hier ausdenken ...

A muss sich doch klar werden, was er will.
Will er Sachmängelgewährleistung geltend machen, hat er das Nachweisproblem.
Will er Garantie geltend machen, muss er sich an den wenden, der die Garantie gibt. Das muss ja irgendwo stehen.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Naja, die Gewährleistung hat sich erledigt, da A nicht beweisen kann, wann der Defekt eingetreten ist.

Und nach einer telefonischen Auskunft gibt der rosa Konzern nur Garantie auf Geräte, die man direkt bei ihm kauft.

Also kann A ein 7 Monate altes Gerät in den Müll werfen
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