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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Seit 3 Wochen braucht der Receiver fast 2 Stunden um anzugehen. Diese Zeit ist für A nicht zu ertragen. Deshalb schreibt er B an und bittet darum, das Gerät im Rahmen der Gewährleistung zurückschicken zu dürfen. B geht darauf allerdings nur kurz ein und möchte vorab einen Beweis, das der Mangel schon beim Verkauf vorgelegen hat. Ein solcher ist natürlich nicht bzw. kaum zu erbringen. Bleibt A jetzt nichts anderes übrig als den Receiver zu entsorgen und sich einen neuen zu kaufen? Oder muß der Händler doch irgendwie handeln? |
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| Der Händler ist während der kompletten Gewährleistung Ansprechpartner. Wenns er nichts tun will, schreib selber den Hersteller an. Ist meistens eh besser, dann läuft es nicht über Dritte |
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| Ich befürchte allerdings, dass der Händler aufgrund des fehlenden Beweises nichts machen wird und den defekten Receiver einfach zurückschickt und A dann auch noch die Portogebühren zu tragen hat. Der "Hersteller" ist ein großer, rosa Konzern ... ich weiß garnicht ob die sich um Geräte kümmern, die man nicht bei ihnen gekauft hat. |
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| Da die ersten 6 Monate um sind, müsstest du nun zeigen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag (denn bei Gefahrübergang muss er immer vorliegen, bloß bei Unternehmer -> Händler geht man innerhalb der ersten 6 Monate davon aus). Vielleicht findest du über das Internet noch andere, bei denen das Problem auftaucht und die weitere Informationen darüber geben können? Ein Gutachter könnte wohl den Beweis erbringen, aber der kostet ja nun auch... Schau doch aber nach, ob du noch Garantie auf das Gerät hast. Ansprecher wär dann aber der Garantiegeber (meist Hersteller), nicht der Verkäufer.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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