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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Bedeutungen: [1] Ansammlung mehrerer Personen (meist zu einem gemeinsamen Zweck) von Wikitionary gemeinsamer Zweck kann auch Party sein Am leichtesten ist es aber, wenn man am Eingang ein Schild aufstellt "hier wird fotografiert". Dann kann keiner abmahnen, da es vorher bekannt war. |
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| Leider sind juristische Begriffe nicht immer so definiert, wie wir es im alltäglichen Sprachgebrauch tun würden. Passender wäre in einem Kommentar nachzuschlagen, nicht im Wikitionary von Wikipedia.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 8. Auflage, Art. 8 Rn. 3.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ich hab mal was von "ab 8 Personen" gehört... Am besten schreibst' das in Zukunft einfach in die Veranstaltungsbedingungen rein und hängst ein Schild an die Tür, dass Fotos gemacht und verwendet werden. Wer teilnimmt stimmt zu. Dann kannst du das Formular sparen. Machen Diskotheken doch auch nicht anders. |