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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Warum schaut ihr nicht einfach mal in das Gesetz, da löst sich die Frage ob Versammlung oder nicht von ganz allein Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
a) ist sein Auftritt ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und b) sind die Zuschauer nur "unwesentliches Beiwerk". Insofern haben sie nur ein sehr stark eingeschränktes "Recht am eigenen Bild". Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
(Unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners durch diese AGB-Klausel; außerdem zu unbestimmt.)
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Ein Bühnenauftritt ist keine Versammlung. Weder im Sinne des Versammlungsgeseztes noch im Sinne des KUrhG.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |