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Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


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Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



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  #21 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 01:06
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Fotoveröffentlichung von Großveranstaltung

Wie genau erfahren jetzt die Leute vor Ort von dem Text auf deiner Webseite?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #22 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 14:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Fotoveröffentlichung von Großveranstaltung

Zitat:
Zitat von anonymous4 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ein Bühnenauftritt ist keine Versammlung. Weder im Sinne des Versammlungsgeseztes noch im Sinne des KUrhG.
Quelle? Paragraph
Versammlungsgesetz
KUrhG
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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