Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 17:41
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 32
Unglücklich Reichen Zeugen schon aus?


Anzeige
Jemand verwendet unrechtmäßig meine Fotos auf seiner Website zu kommerziellen Zwecken. Ich habe ihn nun aufgefordert meine Fotos nicht mehr zu nutzen. Nun behauptet er aber, er hätte ja mehrere Zeugen, die bestätigen, dass ich ihm die Nutzung vor über einem Jahr mündlich gestattet hätte.

Das ist zwar gelogen, aber habe ich damit überhaupt noch eine Chance vor Gericht? Und falls ja, wie kann ich ihm am besten klar machen, dass er es besser nicht bis vor's Gericht gehen lässt?

Ist das vor Gericht denn glaubwürdig, wenn mehrere Leute die ich gar nicht kenne bezeugen, ich hätte in ihrem Beisein einem mir ebenfalls Fremden kostenlos die kommerziellen Nutzungsrechte übertragen, wobei gerade der Verkauf von Nutzungsrechten meiner Bilder meinen Haupterwerb darstellt und es also vollkommen gegen mein Geschäftsprinzip laufen würde, wenn ich solche Rechte grundlos verschenken würde? Reicht da eine bestimmte Anzahl Zeugen aus, weil ich ja mit meiner Aussage allein da stehe? Welche Anforderungen müssen solche Zeugen erfüllen?

Wie machen das große Unternehmen? Deren Fotos kann man ja auch nicht einfach nutzen indem man behauptet, man hätte mehrere Zeugen die bestätigen würden, dass einem das Nutzungsrecht eingeräumt worden wäre...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen.[/SIZE]

Geändert von GuardianAngel (03.08.2010 um 19:14 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2010, 23:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Reichen Zeugen schon aus?

Dafür gibt es u.a. das schöne Instrument der Vereidigung der Zeugen, vor der diese vom Richter eingehend auf die drohenden Strafen für Meineid hingewiesen werden.

Davon abgesehen ist das Gericht in seiner Beweiswürdigung weitestgehend frei, und so wie es geschildert wird, bezweifle ich, daß ein Gericht den "Zeugenaussagen" viel Glauben schenken würde.

Das ganze klingt für mich mehr nach "Bluff, äußerst dummer".
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2010, 23:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Reichen Zeugen schon aus?

eine Nutzungsrechtübertragung geht nur schriftlich.

Liegt dadran, dass Nutzungsrechte im Todesfall den Erben gehören, liegt aber ein anderer Nutzer da, so muss dieser es glaubhaft beweisen können. wenn Person tot gehts nicht mehr mit angeblichen Zeugen.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 18:24
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Reichen Zeugen schon aus?

Zitat:
Zitat von ******* Beitrag anzeigen
eine Nutzungsrechtübertragung geht nur schriftlich
Nach welcher Norm?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 14:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Reichen Zeugen schon aus?

Zitat:
Zitat von anonymous4 Beitrag anzeigen
eine Nutzungsrechtübertragung geht nur schriftlich.
Nein. Keineswegs. Die geht auch mündlich, und sogar durch konkludentes Handeln. (Daß die Beweislage dann u.U. schwieriger ist, ist eine völlig andere Baustelle.)

Zitat:
Liegt dadran, dass Nutzungsrechte im Todesfall den Erben gehören
Nö.

Die Urheberrechte gehören nach dem Tod des Urhebers den Erben. Ob ein Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk vererbt werden kann, hängt von den Einzelheiten des jeweiligen Vertrages über die Einräumung des Nutzungsrechts ab.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
falsche Zeugen aussage hura Strafrecht & Internet 9 02.06.2010 19:07
Vertrag für kostenpflichtige Internetseite schriftlich oder reichen AGBs? CanEd Sonstiges zum Onlinerecht 0 19.09.2009 18:22
Mein NAme als Domainname ist schon weg!? Lenex Domain-Recht 30 17.03.2009 12:06
Zeugen in Sachen Modelstyle Zusammenschluss ? Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 21 01.01.1970 02:06



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:11 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46