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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Das ist zwar gelogen, aber habe ich damit überhaupt noch eine Chance vor Gericht? Und falls ja, wie kann ich ihm am besten klar machen, dass er es besser nicht bis vor's Gericht gehen lässt? Ist das vor Gericht denn glaubwürdig, wenn mehrere Leute die ich gar nicht kenne bezeugen, ich hätte in ihrem Beisein einem mir ebenfalls Fremden kostenlos die kommerziellen Nutzungsrechte übertragen, wobei gerade der Verkauf von Nutzungsrechten meiner Bilder meinen Haupterwerb darstellt und es also vollkommen gegen mein Geschäftsprinzip laufen würde, wenn ich solche Rechte grundlos verschenken würde? Reicht da eine bestimmte Anzahl Zeugen aus, weil ich ja mit meiner Aussage allein da stehe? Welche Anforderungen müssen solche Zeugen erfüllen? Wie machen das große Unternehmen? Deren Fotos kann man ja auch nicht einfach nutzen indem man behauptet, man hätte mehrere Zeugen die bestätigen würden, dass einem das Nutzungsrecht eingeräumt worden wäre...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen.[/SIZE] Geändert von GuardianAngel (03.08.2010 um 19:14 Uhr). |
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| Dafür gibt es u.a. das schöne Instrument der Vereidigung der Zeugen, vor der diese vom Richter eingehend auf die drohenden Strafen für Meineid hingewiesen werden. Davon abgesehen ist das Gericht in seiner Beweiswürdigung weitestgehend frei, und so wie es geschildert wird, bezweifle ich, daß ein Gericht den "Zeugenaussagen" viel Glauben schenken würde. Das ganze klingt für mich mehr nach "Bluff, äußerst dummer".
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| eine Nutzungsrechtübertragung geht nur schriftlich. Liegt dadran, dass Nutzungsrechte im Todesfall den Erben gehören, liegt aber ein anderer Nutzer da, so muss dieser es glaubhaft beweisen können. wenn Person tot gehts nicht mehr mit angeblichen Zeugen. |
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__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Nein. Keineswegs. Die geht auch mündlich, und sogar durch konkludentes Handeln. (Daß die Beweislage dann u.U. schwieriger ist, ist eine völlig andere Baustelle.) Zitat:
Die Urheberrechte gehören nach dem Tod des Urhebers den Erben. Ob ein Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk vererbt werden kann, hängt von den Einzelheiten des jeweiligen Vertrages über die Einräumung des Nutzungsrechts ab.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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