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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 10:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 1
Standard Bilder und Infos von Spielen


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Hi,

wie schaut es auf, wenn man ein Spieleportal z.b. über Browsergames aufbaut, darf man dann als Betreiber Infos oder insbesondere Screenshots bzw. Wallpaper von den Browsergames in der Gallery des Portals zeigen/sammeln?
Muss da etwas bestimmte in die Impressum/AGB rein nach dem Motto:

"Wenn Betreiber des Spiels xyz nicht damit einverstanden ist dass seine Bilder hier veröffentlicht werden, bitte melden und diese werden entfernt"?

Wie wird das im normalfall geregelt? Ich glaube ja nicht das man bei jedem Spiel da ne Anfrage schicken muss...

Es existieren ja viele Seiten die irgendwelche Screenshots oder Wallpaper von Spielen anbieten.. nur sind es meistens keine .de Domains.

Mfg
Alvan
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bilder und Infos von Spielen

Such mal im Forum nach "Screenshot" und "Game".
Das Thema wurde schon ausführlich und oft behandelt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 12:33
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Bilder und Infos von Spielen

Um Rechte von Bild und Text muss man sich selber kümmern. Heißt man schreibt alle Spiele-Firmen an. Meistens landet man dann im PR-Newsletter, bekommt dadurch noch schneller News.

Achtung: Es reicht selbst, dass du einen Titel schreibst. Auf den meisten ist Copyright .

z.B. Google man darf rein theoretisch nur bloggen/veröffentlichen, wenn man bei Google nachgefragt hat (Prüfung dauert mehrere Wochen). Ich hab zwar noch keine Klage gehört, aber das kann noch kommen.
Gleiches bei BigPoint, EA,...
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