Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 21:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 2
Böse EBAY muss man einen DEFEKT klar ausschreiben?!?


Anzeige
Hallo. Habe vor einigen Wochen ein Handy mit folgender Artikelbeschreibung ersteigert:
Sony Ericsson W580i - Top Zustand!

Beschreibung:
Hallo, ihr bietet hier auf ein Sony Ericsson W580i SliderHandy

Ohne Sim-Lock (frei für alle Karten), ohne Branding.

Das Handy befindet sich in einem guten Zustand, nur das das Frontcover nicht ganz so fest sitzt wie es sein sollte -

es sollte aber nicht die Funktionen beeinträchtigen, mit original Verpackung.

inkl. komplettes Zubehör:
Headset
Akku BST-38
Ladegerät
Daten-Kabel

Bei einem Gebot/Sofortkauf ab 50€, ist der Versand kostenlos!!!

Nur Überweisung oder Abholung möglich!!!

Nun viel Spaß beim Bieten.

Da Privatverkauf, keine Rücknahme, Garantie etc...


Das Handy wurde mit fehlenden Einschaltknopf und fehlendes Zubehör (außer Ladekabel-das war dabei) geliefert!!!
Um die Funktion überhaupt prüfen zu können habe ich den AKKU rein gelegt. Das Handy ging an. Die Tastatur leuchtete!! Das Display blieb schwarz u. ohne Regung!!!

So, nun behauptet die Verkäuferin, dass ich es so gekauft hätte u. sie ja rein geschrieben hätte "sollte die Funktion nicht beeinträchtigen"
Es ist also MEIN Problem u. nicht ihres
Sie hätte ja schließlich geschrieben, dass das Cover defekt sei!!! Von einem def. Display wisse sie nichts! Der ON-Knopf wird nicht erwähnt!! Das fehlende Zubehör wird nicht erwähnt!! Nicht mehr!! Denn sie hatte bei den ersten E-Mailkontakten einen Nachlass von 10,00euro für die fehlenden Teile angeboten.
Ich lehnte ab!!
Wollte das Handy zurück senden gegen Nachnahme oder Vorkasse.
Sie lehnte ab!!
Ich wolle SIE betrügen!!!

Auf die Frage, wie sie denn das Handy vor dem Versand auf FEHLER (wohlgemerkt OHNE Einschaltknopf) geprüft hätte, kam keine Antwort!!!

Sie droht mir, wenn ich sie anzeige, mit einer GEGENANZEIGE!!!

Ich habe sie aber bereits per ONLINE angezeigt!!

Schließlich fehlt fast das kompl. Zubehör
fehlt der ON-Knopf was nicht erwähnt wurde
ist das Display defekt was nicht erwähnt wurde

ein def. Cover habe ich akzeptiert u. hätte man auch tauschen können!!!

BITTE um IHRE MEINUNG u. RAT

DANKE
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 10:26
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: EBAY muss man einen DEFEKT klar ausschreiben?!?

ja man muss einen defekt deutlich schreiben. Sonst ist es eine Täuschung.
siehe Richtlinien von Ebay Verkauf

Da die Person geschrieben hat "funktioniert alles" und es nicht in der Kategorie "für Bastler" war hast du es als funktionsfähiges Handy gekauft.
Auch wenn da steht keine Rücknahme, du hast Rückgaberecht, da der angebotene Artikel nicht mit der Beschreibung übereinstimmt.

Schreib ihr nochmal, dass du den Betrug Ebay meldest und gegebenfalls weitere rechtliche Schritte einschaltest(lohnt sich nicht, da zu geringer Streitwert). Aber Ebay auf jeden Fall melden
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 11:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: EBAY muss man einen DEFEKT klar ausschreiben?!?

Zitat:
und gegebenfalls weitere rechtliche Schritte einschaltest(lohnt sich nicht, da zu geringer Streitwert).
Das sollte jeder für sich selbst entscheiden und nicht auf Ratschläge irgendwelcher besswerwissenden Forumuser hören
Zitat:
Ich habe sie aber bereits per ONLINE angezeigt!!
Das find ich interessant, wie geht das denn? Offensichtlich scheint dir nicht klar zu sein, was eine Anzeige wirklich ist.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 17:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: EBAY muss man einen DEFEKT klar ausschreiben?!?

Hallo,
vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

Also rund 44,00Euro sind für mich viel Geld :-?

Die Online-Anzeige habe ich auf Grund eines Telefonats mit der zuständigen Polizei aufegeben:
http://www.internetwache.brandenburg...template=index

Und ich mir ist auch völlig klar, was eine "Anzeige" bedeutet


LG
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
PS3 bei Ebay ersteigert, defekt Desgardies Onlineauktionen 1 21.11.2009 16:22
Privatverkauf. Ware angeblich defekt. Muss ich sie zurücknehmen? sebkoe1983 Sonstiges zum Onlinerecht 1 28.09.2009 11:05
Ebay Ware von Privat defekt Blahton E-Commerce 8 06.08.2009 18:03
Ebay: Einen Abmahnpunkt korrigiert - ok? Ich_bins E-Commerce 2 01.02.2009 15:49
Urteil: Kosten auf WebSite muss klar erkennbar sein! chrissi_410 Sonstiges zum Onlinerecht 0 19.02.2007 15:08



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:50 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44