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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 13:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 2
Standard Verwendung von Scout in Text und Meta-Angaben


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Hallo,
angenommen:

Die Firma "xyz-Helfer" hat vor kurzem eine Wort/Bildmarke eintragen lassen.
Die Webseite heißt xyz-Helfer.de. Sie bietet fachliches know-how im Bereich Immobilien an.

Eine andere Webseite mit dem Namen "Krümelmonster.xx" hat in den meta-tags stehen: Ihr persönlicher xyz-Helfer betreut Sie. Die Firma Krümelmonster bietet die Vermittlung von Fachkräften im Bereich Immobilien an. Auch im Text wird mehrfach die Bezeichnung "Ihr persönlicher xyz-Helfer" genutzt.

Könnte dieses Vorgehen abgemahnt werden?

Viele Grüße
Hans2010
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 15:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwendung von Scout in Text und Meta-Angaben

Meiner Meinung nach prinzipiell ja.
Die Frage ist nur, ob die Firma "xyz-Helfer" gleich die Kosten der Abmahnung geltend machen kann. Denn hier ist nicht unbedingt ein bewußtes Ausnutzen der Marke erkennbar.
Die Firma sollte den Verwender erstmal auf den Markenschutz hinweisen - das geht auch ohne Kosten. Erst wenn der Verwender dann nicht reagiert, sollte man rechtlich vorgehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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