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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige angenommen: Die Firma "xyz-Helfer" hat vor kurzem eine Wort/Bildmarke eintragen lassen. Die Webseite heißt xyz-Helfer.de. Sie bietet fachliches know-how im Bereich Immobilien an. Eine andere Webseite mit dem Namen "Krümelmonster.xx" hat in den meta-tags stehen: Ihr persönlicher xyz-Helfer betreut Sie. Die Firma Krümelmonster bietet die Vermittlung von Fachkräften im Bereich Immobilien an. Auch im Text wird mehrfach die Bezeichnung "Ihr persönlicher xyz-Helfer" genutzt. Könnte dieses Vorgehen abgemahnt werden? Viele Grüße Hans2010 |
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| Meiner Meinung nach prinzipiell ja. Die Frage ist nur, ob die Firma "xyz-Helfer" gleich die Kosten der Abmahnung geltend machen kann. Denn hier ist nicht unbedingt ein bewußtes Ausnutzen der Marke erkennbar. Die Firma sollte den Verwender erstmal auf den Markenschutz hinweisen - das geht auch ohne Kosten. Erst wenn der Verwender dann nicht reagiert, sollte man rechtlich vorgehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: abmahnung, bildwortmarke, meta tags, scout |
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