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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 21:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 2
Standard Sachmangel nach 3 Monaten festgestellt ! Verkäufer möchte nicht umtauschen !


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Hallo zusammen,

ich habe mir von der Fa. Eteleon ein Handyvertrag mit einem HTC Desire ersteigert, so weit alles ganz schön und gut.

Nach 4 Wochen bemerkte ich das sich Staubkörner unter dem Display sammelten und reklamierte dies bei der Fa. Eteleon.

Die Antwort war kurz und knapp ein Austauch ist nicht möglich es kommt nur eine Reparatur in Frage mehr gibt es nicht. Portokosten hierfür sollte ich übernehmen.

Das habe ich so mal hingenommen aber nach 3 Monaten kam das Froyo Update für das HTC Desire und ich wunderte mich wieso ich kein Update erhalte. Brandingfreie Geräte erhalten das Update sofort und Geräte mit Branding müssen warten bis die Mobilfunkanbieter die Updates freigeben.

Lt. dem Angebot bei Ebay ist das Handy ohne Simlock und ohne Branding daher sollte ich auch ein Update erhalten.
Nach der Suche in div. Foren wurde ich fündig das mein Handy ein O2 - Branding besitzt und nicht wie in der Auktion ohne Branding ist.
Leider konnte ich vorher nicht merken ob es ein Branding besitzt oder nicht da man beim Gerät selber nichts erkennt.

Jetzt meine Frage was kann ich machen? Hier die Antwort von Eteleon:
Sehr geehrter Herr .........,

mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir einen Austausch Ihres gebrandeten Handys 3 Monate nach Lieferung nicht mehr durchführen können.

Eine Reperatur werden wir selbstverständlich, sobald die Ware eintrifft, in Auftrag geben.

Mit freundlichen Grüßen

Irgenwie denke ich die wollen mich total verarschen.

Muss ich das so hinnehmen obwohl der verkaufte Artikel mit Branding ist.
Und muss ich tatsächlich das Porto übernehmen für die Reparatur oder habe ich das Recht dazu ein neues Gerät zu verlangen oder ähnliches.

Vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe.

Gruß RM
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 22:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Sachmangel nach 3 Monaten festgestellt ! Verkäufer möchte nicht umtauschen !

Zunächst hat der Verkäufer bei einem Sachmangel das Recht zu entscheiden, ob er nachbessert (Reparatur) oder austauscht. Allerdings muss er alle Kosten dafür tragen. Das wäre bei dem Display auch der Fall.
Was anderes bei dem Branding. Hier könnte es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handeln. Dann wäre theoretisch auch ein Rücktritt denkbar.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2010, 22:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 2
Böse Die Antwort ist eine Unverschämtheit :evil:

Hello again,

hier die kurze und knappe Antwort der Fa.

Sehr geehrter Herr xxx,

mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir einen Austausch Ihres gebrandeten Handys 3 Monate nach Lieferung nicht mehr durchführen können.

Eine Reperatur werden wir selbstverständlich, sobald die Ware eintrifft, in Auftrag geben. ( Wobei ich die Kosten für das Porto zahlen muss damit die Ware dort ankommt )

Mit freundlichen Grüßen

Habe jetzt noch einmal geschrieben das eine zugesichte Eigenschaft fehlt und das ich mich daher zu diesem Kauf entschlossen habe.

Verlange entweder Austausch, Schadensersatz oder Rücktriff vom Vertrag.

Jetzt mal einen Frage wenn die sich auf sturr stellen und ich einen Anwalt damit beauftrage, wer zahlt die Kosten für den Anwalt?

Gruß Richy
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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 14:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Sachmangel nach 3 Monaten festgestellt ! Verkäufer möchte nicht umtauschen !

Zitat:
Jetzt mal einen Frage wenn die sich auf sturr stellen und ich einen Anwalt damit beauftrage, wer zahlt die Kosten für den Anwalt?
Zunächst der, der ihn beauftragt. Und sollte man Recht bekommen, kann man die Kosten als Schadensersatz (neuer Rechtsanspruch) geltend machen. UU. braucht man dafür wieder einen Anwalt ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 18:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Sachmangel nach 3 Monaten festgestellt ! Verkäufer möchte nicht umtauschen !

In Deinem Fall kann es sich bereits um arglistige Täuschung handeln.
Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall. Ich ersteigerte auf ebay einen Twin-Receiver für knapp 80 Euro. Auf dem Karton stand auch Twin-Receiver drauf. In dem deutschsprachigen Bedienungshandbuch steht, wie man die Receiver einstellen muss. Auf der Herstellerseite befand sich auch der Hinweis Twin-Receiver. Nur ganz tief verlinkt, nach 5 Tagen des Probierens und Suchens, entdeckte ich auf der Herstellerseite, dass die Receiverfunktionen komplett deaktiviert sind. Eine firmware oder Freischaltung werde nie erfolgen, da der Hersteller sich inzwischen überlegt hatte, dieses Gerät übers Internet zu nutzen.

Kein Ahnung gegen was ein Hersteller verstößt, wenn er so viel Hardware verbaut, die vollkommen nutzlos für den Käufer ist.

Jetzt zum Hersteller. Der Hersteller ist die dt. Telekom.
Jetzt zur Täuschung der Verkäuferin aus Lübeck.
Sie schrieb in der Beschreibung Twin-Receiver. Nun gut, könnte man denken. Kann sie nicht wissen. - Irrtum! Nach einem Schreiben an die Telekom und deren Antwort weiß ich, dass dieses Gerät ausschließlich über Telekom und nur in Verbindung mit einem DSL-TV Abo (Home Entertainment Paket), welches monatliche Kosten von 50 - 70 Euro verursacht, verkauft wird.

Also wusste die Verkäuferin, dass man dieses Gerät ohne so einen Anschluss nicht nutzen kann.

Über den Käuferschutz von ebay erhielt ich dann den kompletten Kaufpreis erstattet, weil sich die Verkäuferin gegen alles weigerte, was ihr vorgeschlagen wurde.

Dies betraf jetzt die Grundfunktion, den Hauptkaufgrund, also eine zugesicherte Eigenschaft.

Wenn kleine Fehler bestehen, dann reklamiere ich schon überhaupt nicht mehr, weil ich es hier zum Kot... finde, dass es so viele Ganovenfirmen in D. gibt! Falls Dir etwas einfällt, was unwahrscheinlich ist - ich habe es leider schon erlebt! :| Das geht sogar so weit, dass ein FA-Chef zu mir sagte: Zeigen sie mich doch an oder gehen sie zum Fernsehen!

Wenn du keine Rechtsschutzvers. ohne Selbstbeteiligung hast, dann lass es lieber bei solchen Kleinigkeiten bleiben. Du ärgerst Dich nämlich nur, nicht die Anderen.

Eine einzige Firma habe ich mal kennengelernt. Durch ihre Zusicherung des Mediacodes bei Rohlingen, hatte sie Verlust mit mir gemacht. Sie entschuldigten sich, zahlten die Rücksendung und die erneute Zusendung und ich konnte mir teurere Rohlinge aussuchen. Bei einem Warenwert von 17 Euro inkl. Porto ein Minusgeschäft. Das ist die einzige Fa, die mir positiv aufgefallen ist. Ansonsten wurde hier grade mein Bürgermeister wegen Korruption abgewählt. Der hatte sich in 5 Jahren 13 Autos selber in seinem Autohaus bestellt.

PS: Einen Anwalt würde ich nicht wegen so etwas beauftragen! 1. machen die bei Kleinigkeiten oft nichts. 2. Ärger ohne Ende 3. Du musst zuvor der Firma Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. zum Austausch geben. Sowas wird dir auch ein RA zu allererst sagen.

Ich würde allerdings einen Vorschlag unterbreiten. Schlage vor, dass sie Dir wegen dem Branding 20 oder 25 Euro zahlen und schreibe ihnen, dass es damit für dich erledigt wäre.

Oder lass Dich bei einer Verbraucherzentrale günstig beraten.

Die Kosten für den Transport kannst du im Vorfeld von denen Verlangen oder alternativ auch einen Retoureschein anfordern. Dir ist es nämlich unmöglich das Geld vorzustrecken und fertig. Das müssen sie normal machen aber die Realität... jo. Die seht immer anders aus.

Gesetze sind ja schließlich zum Brechen da.
Oder Gesetze gelten immer nur für die Anderen!

Ups. Ist lang geworden. Sorryyyyyy!
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