| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige das ist mein ersterbeitrag in diesem Forum und umfasst denke ich mehrere bereiche. ich habe mir in nächster zeit ein kleines project zu herzen gelegt und bin dabei über einige fragen gestolpert. im folgenden zunächst einmal das project. ich möchte eine homepage erstellen, auf der man sich als user registrieren kann, sich dann als team zusammen finden kann und schließlich turniere bestreiten kann. Das alles im rahmen eines kostenlosen online multiplayer spiel. (welches nicht von mir programmiert wurde) bis hier hin dürfte rechtlich alles ok sein , selbst wenn ich den namen des onlinespiels teilweise in meine werbung einbaue. oder? um das ganze für die user attraktiv und mich lukrativ zu gestalten, möchte ich für ein turnier von jedem team startgeld plus gebühren verlangen. zb 5€ startgeld das in den preispool der ersten drei platzierungen fließt, und eine gebühr* von 1€ die an den veranstalter (mich) geht. in wie weit darf ich jetzt den namen des online multiplayer spiels nutzen? über welche fragen muss ich mir noch gedanken machen? an welchen stellen können schwierigkeiten auftreten? danke für eure antworten! tbein* |
| |||
| Werbung darfst du nur machen, wenn der Eigentümer dir es erlaubt. Das ganze sieht nach Glücksspiel aus, muss dementsprechend bei deinem Bundesland genehmigt werden fast alle Online-Casinos sind in Deutschland verboten |
| |||
| @******* um deinen spekulationen etwas licht zu geben: nein es handelt sich um kein glücksspiel. Stell dir vor es gibt ein kostenloses online rennspiel bei dem immer zwei gegen einander antreten. auf meiner seute melden sich 36 spieler an , wovon jeweils 2 gegen einander antreten. bide spieler schicken mir das resultat des rennens. der grwinner kommt ene runde weiter und spielt gegen einen anderen gewinner und so weiter. das preisgeld wird auf die ersten 3 plaetze aufgeteilt. es ist also kein gluecksspiel, da der sieg von der spiel faehigkeit des jeweiligen spielers abhängt. wie schätzt du nun die situation ein? |
| |||
| Woher nimmst du dieses Erforderniss? Wo wäre ein solches Spiel hauptsächlich vom Zufall abhängig? Zu beachten wäre, dass das ganze wohl als unternehmerische Tätigkeit einzustufen wäre, und darum auch Gewerbeanmeldung, Buchhaltung und Steuerabgabe nach sich ziehen würde.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Online-Marketing: TrafficPrisma-Kurs geht online | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 06.05.2010 22:32 |
| Online-Tickets: HSV und Borussia Dortmund wehren sich gegen Online-Ticketverkauf | Discuss24 | E-Commerce | 0 | 01.04.2010 08:02 |
| |